Verkauf ETW innerhalb der Spekulationsfrist; Nachweis Eigennutzung
Fragestellung
Ich beabsichtige den Verkauf meiner ETW innerhalb der Spekulationsfrist. Die ETW wurde in den vergangenen 5 Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Sonstige Immobilien wurden in den letzten Jahren nicht verkauft.
Meines Wissens ist der Ertrag aus dem Verkauf in diesem Fall nach § 23 EStG steuerfrei. Korrekt?
Muss eine Meldung an die Finanzbehörden und ein aktiver Nachweis der Eigennutzung erfolgen? Oder muss dies im Zuge der nächsten ESt-Erklärung angegeben und der Nachweis der Eigennutzung erbracht werden?
Was reicht als Nachweis, dass die ETW ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt wurde?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Der Verkauf der Immobilie ist steuerfrei, da diese im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Der Verkauf muss nicht an das Finanzamt gemeldet werden. Allerdings erhält das Finanzamt die notariellen Verträge in Kopie, deswegen kann es sein, dass das Finanzamt Rückfragen stellt.
Für den Fall, dass das Finanzamt Rückfragen stellt, müssen Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten Auskünfte erteilen. Wenn Sie unter der Adresse gemeldet waren, reicht dies normalerweise aus. Nur in Zweifelsfällen sind gegebenenfalls weitere Nachweise zu erbringen, dies könnten beispielsweise getragene Nebenkosten oder ähnliches sein.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Antwort des Experten: Vielen Dank!