Verkauf Eigentumswohnung
Fragestellung
Meine Frau und ich beabsichtigen unsere Eigentumswohnung (je 50%) zu verkaufen. Diese haben wir jetzt 6 Jahre. Sie wurde die ganze Zeit von der Tochter - nicht Kindergeld berechtigt - genutzt.
Es gibt keinen Mietvertrag und die Tochter zahlte lediglich einen Unkostenbeitrag. Steuerlich wurde nichts geltend gemacht.
Frage: Müssen wir beim Verkauf Steuern entrichten und wenn ja welcher Steuersatz. Ich habe Steuerklasse 3, meine Ehefrau Klasse 5 ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Eigene Wohnzwecke im Sinne des § 23 EStG können nur angenommen werden, wenn Sie die Wohnung an ein kindergeldberechtigtes Kind überlassen. Wenn Sie für das Kind nicht mehr koíndergelberechtigt sind, scheidet dies aus. Unterhalts´berechtigung des Kindes Ihnen gegenüber reicht nicht aus (vgl. z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. 4. 2016 8 K 2166/14).
Somit ist der Verkauf als steuerpflichtig zu behandeln.
Ein Gewinn erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen und wird mit Ihrem üpersönlichen Steuersatz besteuert.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienbesteuerung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Für eine Ersteinschätzung absolut ok.
Meine Frau und ich besitzen je 50 % der Wohnung. Ich habe Steuerklasse 3, meine Frau Klasse 5. Wird die Hälfte mit Klasse 3 und eine Hälfte mit Klasse 5 besteuert ?
das ist kein fester Steuersatz, sondern der Steuersatz, der sich aus Ihren gesamten Einkünften und den abzuziehenden Ausgaben ergibt. Die Steuerklasse hat dafür keinerlei Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater