Urlaubsanspruch bei Kündigung
Fragestellung
Guten Tag,
Ich habe unbefristeten Vertrag arbeite da seit 04.2014 und möchte nun bald fristgerecht bis Ende Juli kündigen. Ich habe dann 4 Wochen Jahresurlaub übrig für dieses Jahr und da ich bis Ende Juli kündige bin ich mehr als dir Hälfte da und mir steht ganzer Jahresurlaub zu richtig? Auch wenn ich den ganzen Juli dann Urlaub hätte? Zudem musste ich jetzt im März Kurzzeitarbeit unterschreiben obwohl ich noch volle Stdanzahl arbeite und sich das bei mir wahrscheinlich auch nicht ändern wird da ich an der Rezeption arbeite. Das was ich unterschreiben musste hänge ich dazu.
Da ich nächste Woche kündigen möchte will ich sicher sein dass mir mein ganzer Jahresurlaub zusteht da meine Chefin da gerne erfinderisch ist.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
in Beantwortung Ihrer Frage ("Ich habe dann 4 Wochen Jahresurlaub übrig für dieses Jahr und da ich bis Ende Juli kündige bin ich mehr als dir Hälfte da und mir steht ganzer Jahresurlaub zu richtig? Auch wenn ich den ganzen Juli dann Urlaub hätte?") teile ich Ihnen folgendes mit:
Ja, das ist richtig. Die von Ihnen offenbar angesprochende Wartezeit von sechs Monaten gilt in Ihrem Fall nicht, da Sie bereits seit 2014 bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. Das Gesetz sagt dazu: "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 Bundesurlaubsgesetz "Wartezeit"). Nach Ablauf dieser ersten Wartezeit entsteht der volle Urlaubsanspruch in jedem Jahr mit Jahresbeginn in vollem Umfang neu, ohne das sechs Monate abgewartet werden müssen.
Die getroffene Regelung zur Kurzarbeit ändert daran nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz
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