Urlaub während Krankschreibung
Fragestellung
Hallo,
ich bin zurzeit mit einer Depression bis Ende Mai krankgeschrieben.
Mein behandelnder Arzt befürwortet den schon lange geplanten Auslandsurlaub (EU), ebenso die TK.
Der Urlaub ist in zwei Wochen und dauert bis Ende des Monats.
Am Ende des Monats tritt dann meine ordentliche Kündigung in der Firma in Kraft und ich kann, da krankgeschrieben und im Urlaub, meinen Arbeitsnachfolger nicht anlernen, so wie es der Chef fordert.
Kann mein Chef mir den Urlaub verbieten/ streichen etc.? Da ich mit der Krankschreibung noch innerhalb der sechs Wochen der Krankschreibung bin, müsste er mir weiterhin Gehalt bezahlen und den wegen Krankheit nicht genommenen anteiligen Urlaub auszahlen, oder?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Urlaub während Krankschreibung
Eingangs möchte ich festhalten, dass eine abschließende Beurteilung Ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten ohne Einsicht Ihres Arbeitsvertrags nicht möglich ist.
Sachverhalt einer Krankschreibung
Grundsätzlich verhält es sich so, wer wegen einer Krankheit krankgeschrieben ist, der hat die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebende Pflicht, alles zu unterlassen, das der Genesung schadet und darf auf der anderen Seite Tätigkeiten unternehmen, die die Genesung fördern.
Urlaub trotz Krankschreibung
Es kommt also auf die im Einzelfall konkret vorliegende Erkrankung an, um die Möglichkeit des Urlaubsantritts zu beurteilen. Sie teilen mit, dass Sie an einer Depression erkrankt sind. In diesem Fall sind gerade körperliche und seelische Erholung erforderlich, um wiederzugenesen. Selbst Ihr Arzt befürwortet einen Urlaub, weil er diesen als für Ihre Genesung förderlich ansieht. Zur Sicherheit sollte Ihr Arzt das vorab schon bestätigen, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Ich denke, auch im Nachhinein würde er dies tun, weil es der Wahrheit entspricht.
Krankschreibung oder Urlaub?
Jetzt ist die Frage, ob Sie rein formell krankgeschrieben und daher arbeitsunfähig sind oder sich dann im gewährten Urlaub befinden.
Wenn Sie mitteilen, dass Sie während der Krankschreibung und Krankmeldung in diesen Urlaub fahren möchten, dann hieße dies, dass Sie wegen der Krankschreibung arbeitsunfähig bescheinigt sind und daher während der ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlungen erhalten. Da Sie krankgeschrieben sind, kann Ihnen der Arbeitgeber auch logischerweise keinen Urlaub streichen, da Sie krank und arbeitsunfähig sind.
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Wenn es sich aber so verhält, dass derzeit die Krankschreibung und Krankmeldung vorliegt, Sie aber für den Zeitraum, in dem Sie in den Urlaub fahren möchten, nicht mehr krankgeschrieben sind, sondern Ihr Arbeitgeber Ihnen Urlaub gewähren soll, dann könnte er diesem Urlaub betriebliche Gründe entgegenstehen.
Wenn Sie unbedingt in den Urlaub fahren wollen, dann wäre die beste Variante, falls es denn der Wahrheit entspricht, dass der Arzt Sie krankschreibt, sie beim Arbeitgeber krankgemeldet sind und daher arbeitsunfähig sind, weil der Arbeitgeber daraufhin keinen Urlaub streichen kann. Er kann Sie während der Arbeitsunfähigkeit nicht zur Erbringung der Arbeitsleistung zwingen.
Urlaub auszahlen
Wenn es Ihnen aber nicht auf den Urlaub ankommt, dann kann der Arbeitgeber Ihnen aus betrieblichen Gründen den Urlaub nicht gewähren, muss diesen aber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn es nicht mehr möglich ist, diesen Urlaub zu absolvieren, ihn durch eine Auszahlung abzugelten. Dies würde grundsätzlich auch für den Fall der Krankheit gelten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Fragen Sie gerne nach, wenn Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Pilarski
(Rechtsanwalt)
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