Urlaub im Arbeitsvertrag
Fragestellung
Ich habe zum 01.07. eine neue Stelle angefangen. Vor Vertragsabschluss wurde eine 4 Tage Woche vereinbart mit 30 Arbeitsstunden. Vereinbart wurden 26 Urlaubstage.
Im Vertrag steht, dass ich einen Anspruch auf 26 Urlaubstage bei einer 30 Stunden Arbeitswoche habe.
Mit Beginn der Stelle kam die Chefin auf mich zu und sagte, dass die 26 Urlaubstage auf eine 4 Tage Woche runtergebrochen werden, sodass ich insgesamt einen Urlaubsanspruch von 21 Tagen im Jahr habe.
Damit bin ich jedoch nicht einverstanden, da ich bewusst 26 Tage bei einer 4 Tage Woche abgeschlossen habe und im Vertrag nichts darüber steht ob es sich dabei um eine 4- oder 5 Tage Woche handelt.
Ist ihr Verhalten rechtens?
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Die Vorgehensweise Ihrer Chefin ist für mich nicht nachvollziehbar.
Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Die Berechnungsformel lautet wie folgt:
"jährliche Urlaubstage / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage je Woche = Urlaubsanspruch Teilzeit"
Bei Ihnen ist vertraglich ein Urlaubsanspruch von 26 Tagen vereinbart worden. Daran muss sich Ihre Arbeitgeberin auch festhalten lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen. Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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Vielen Dank!!
Es gibt auch keine Regel die besagt, dass sich ein Arbeitsvertrag automatisch auf eine 5 Tage Woche bezieht, wenn im Vertrag die Anzahl der Arbeitstage pro Woche nicht genannt wurde?
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Nein, üblicherweise hat eine 5-Tage-Woche 40 Arbeitsstunden.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth