Unterhalt
Beantwortet von Rechtsanwältin Silvana Grass
Fragestellung
Hallo und zwar lebe vom Sozialamt habe im Februar Zwillinge entbunden habe vom Sozialamt habe für die Kinder kein unterhaltsvorscguss erhalten! Habe ein Antrag beim Jugendamt gemacht und die wollen mur ab Antragstellung zurück zahlen das heiss April Mai 154 pro Kind jetzt sagt das Sozialamt die wollest es einbehalten? Obwohl ich nur miets Geld erhalten hab und meine 416 wo mir zustehen für die Kinder niks!! Was muss jetzt hier tuhen?????
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn Sie vom Jobcenter Leistungen nach dem SGB II erhalten zählen sämtliche Zuflüsse, die Sie während des Leistungsbezuges erhalten, als Einkommen. Dabei ist die Herkunft der Gelder völlig irrelevant. Ob Sie also eine Rückerstattung von Nebenkosten bekommen oder eine Nachzahlung von Unterhaltsvorschuss ist dabei völlig egal.
Dies bedeutet: In dem Monat, in dem Sie die Nachzahlung erhalten, werden Ihnen die Leistungen des Jobcenters gestrichen und Sie müssen alle Ihre Verbindlichkeiten, wie Miete, Krankenkasse usw. von den Nachzahlungen finanzieren.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein. gern beantworte ich eventuelle Rückfragen, wenn Sie mir diese bitte stellen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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könnten Sie einen Hartz IV Bescheid hier exemplarisch einstellen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
ich meine hochladen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
bitte lassen Sie mir den Bescheid zukommen. Ich muss prüfen, wie dieser Betrag aufgeteilt ist. Nur so kann ich Ihnen eine korrekte Antwort einstellen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
wie ich fast vermutet habe, verhält es sich wie folgt:
Bei Hartz IV und auch bei Grundsicherung gibt es für die jeweilige Person feste Bedarfssätze. Für Kinder unter 6 Jahren besteht ein Bedarf von 240 EUR. Dieser Bedarf wurde Ihnen von dem Sozialamt bezahlt.
Von den Bedarfssätzen wird immer das Einkommen der Person abgezogen. Als Einkommen gelten bei Kindern das Kindergeld oder auch der Unterhaltsvorschuss. Dies bedeutet: Hätten Sie Unterhaltsvorschuss erhalten, hätten Sie weniger Sozialleistung bekommen. So haben Sie mehr bekommen, also das Sozialamt hat quasi den Unterhaltsvorschuss bezahlt. Wenn nun vom Jugendamt der Vorschuss gewährt wird, fließt das Gelkd an das Sozialamt, weil - wie beschrieben - dieses Ihnen ja im Grunde den Vorschuss schon bezahlt hatte.
Ich hoffe, die Sache ist nun klarer. Fragen Sie bitte bei Unklarheiten nach.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
ich stelle Ihnen gern ein Zusatzangebot ein.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass