Umsatzsteuer
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Sozialarbeiterin und gleichzeitig Sozialpädagogin. Die Sozialtherapieleistung wird grundsätzlich auf Verordnung eines Facharztes von mir geleistet. Nur durch diese Verordnung bekomme ich Von der KK Geld. Ich betreue auch Privatkunden die Ihre Leistung privat bezahlen. Meine Frage: Sind meine Umsätze Umsatzsteuerfrei? Und darf ich Vorsteuer aus Rechnungen ziehen?
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Grundsätzlich ist Sozialarbeiterin oder Sozialpädagogin kein Heilberuf, der zu einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG führt. Dies wäre allenfalls möglich, wenn Sie Psychotherapeutin bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin wären oder Heilpraktikerin für Psychotherapie.
Eine andere Steuerbefreiuung käme allerhöchstens in Betracht, wenn Sie für eine steuerbefreite Einrichtung tätig werden. Hierzu müssten Sie mir mitteilen, von wem Sie beauftragt werden.
Die Leistungen an Ihre Privatkunden sind hiervon allerdings nicht erfasst.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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