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Übertragung von §6b-Rücklage auf Grundstückseinlage?

| Preis: 67 € | Sonstiges
Beantwortet von Steuerberater Tomasz Malissa in unter 2 Stunden

Sachverhalt: A veräußert ein Waldstück im Betriebsvermögen mit Gewinn, G=100 und stellt diesen Gewinn in eine Rücklage R (§6b EStG) ein. Im Privatbesitz von A befinden sich (geerbt) verpachtete Grünflächen G mit einem Teilwert von G=250.

Frage: Kann die Rücklage R (100) anschaffungskostenmindernd auf die Einlage von G (250) nach §6b EStG übertragen werden? (G 250 ./. R100)= Aktivierungswert 150 bei Auflösung von R?

Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.

Das Gesetz ist in der Formulierung zur Rücklage nach § 6b EStG eindeutig.

...können im Wirtschaftsjahr der Veräußerung von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in Satz 2 bezeichneten Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsjahr der Veräußerung oder im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angeschafft oder hergestellt worden sind, einen Betrag bis zur Höhe des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns abziehen. Der Abzug ist zulässig bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten…

Eine Anschaffung ist ein entgeltliches Geschäft, woraus sich Anschaffungskosten ergeben. Eine Einlage ist davon klar abzugrenzen. Sollte der Anschaffungsvorgang Ihres Erblassers die zeitlichen Voraussetzungen erfüllen, wäre hier gesondert zu prüfen. Eine Übertragung einer 6b-Rücklage auf ein aus dem Privatvermögen eingelegtes Wirtschaftsgutes würde dem Zweck der Vorschrift nicht entsprechen, nämlich die aufgedeckten stillen Reserven für die Finanzierung einer Neuinvestition zu nutzen.

Leider kann ich Ihnen hier also keine positive Antwort geben.

Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Tomasz Malissa
Steuerberater, Certified Internal Auditor (CIA)

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