Trennungunterhalt
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann ist im September letzten Jahres aus unserer gemeinsamen Wohnung zu seinen Eltern gezogen.Er hat nur das Nötigste (Kleidung) mitgenommen. Andere Eigentümer wie zb. Anlage, Drucker oder Computer sind weiterhin in unserer gemeinsamen Wohnung und werden auch von mir und meiner Tochter (11) genutzt. Als mein Mann ausgezogen ist, hat er sich ein eigenen Konto angelegt. Vom diesen Konto läßt er seine Einkünfte und Ausgaben verbuchen. Wir hatten uns letzten Jahr auf einen Betrag geeinigt, welchen er auf unserer Gemeinschaftskonto einzahlt. Seit September letzten Jahres versuchen wir unsere Ehe zu retten. Mein Mann ist ca. 4-5 Mal die Woche bei uns. Ich koche für ihn und wasche und bügeln seine komplette Wäsche. Wir machen am Wochenende gemeinsame Unternehmungen und verbringen Zeit bei seinen Eltern.
Mein Mann behauptet nun, dass wir bereits seit September letzten Jahres im Trennungsjahr sind. Stimmt dieses?
Befinden wir uns wirklich schon im Trennungsjahr und muss er mir dann keinen Unterhalt mehr zahlen? Er wäre bereit mir ein Schreiben aufzusätzen, wo er erklärt, das Trennungsjahr bis zum Ende des Jahres zu verlängern. Ist dieses machbar? Wenn mein Mann hier im Laufe des Jahres wieder einzieht und länger als drei Monate hier wohnt, fängt dann trotz dieses Vertrages, dass Trennungsjahr wieder von vorne an?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
die Auffassung Ihres Mannes, dass sie sich seit September letzten Jahres im Trennungsjahr befinden, teile ich nicht.
In § 1567 BGB ist definiert, was unter einer Trennung zu verstehen ist. Nicht alleine aus der Tatsache, dass er zu seinen Eltern gezogen ist, kann man eine Trennung ableiten. Diese ist erst dann anzunehmen, wenn auch die eheliche Lebensgemeinchaft nicht mehr besteht; und dieses ist bei Ihnen gerade nicht der Fall. Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nach wie vor. Das ist aus Ihrer Darstellung zu entnehmen. Der Mann ist fast die ganze Woche bei Ihnen und der Tochter, Sie kochen und bügeln und die Freizeit wird miteinander verbracht. Dann ist aber nicht von einem Getrenntleben auszugehen.
Aus diesem Grund sind dann auch die Zahlungen nicht als Trennungsunterhalt, sondern diese Zahlungen stellen den Familienunterhalt dar, der grundsätzlich zu zahlen ist. Ungeachtet dessen endet ein Trennungsunterhalt auch nicht nach einem Jahr der Trennung, sondern erst mit der Rechtskraft der Scheidung.
Sie können natürlich einen Trennungszeitpunkt festlegen. Sie und Ihr Mann sollten sich aber ersteinmal im Klaren darüber sein, ob die Ehe überhaupt beendet werden soll. Nach Ihrer Darstellung ist eher davon auszugehen, dass es sich zwar um eine Krise handelt, die aber wohl bezwungen werden kann.
Da das Trennungsjahr nicht besteht, spielt es auch keine Rolle, ob der Mann wieder einzieht oder nicht.
Bezogen auf die Vereinbarung und die Festlegung eines Trennungszeitpunktes schadet ein Versöhnungsversuch grundsätzlich nicht. Das ist ausdrücklich im Gesetz geregelt, § 1567 Abs. 2 BGB. Drei Monate sollen danach aber auch die Obergrenze darstellen. Somit beginnt durch den Einzug von mehr als drei Monaten bei einem erneuten Auszug das Trennungsjahr neu.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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