Teilungserklärung
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Bretzel,
wie besprochen unsere Anfrage:
Wohnungsnummer: W2-1.09
Keller: W2-K09
Garage: 16.2 Vierfachparker
bitte überprüfen Sie die Teilungserklärungen auf Unstimmigkeiten, die sich nachteilig auf uns auswirken könnten. Des Weiteren möchten wir gerne erklärt bekommen haben, welche Rechte und Anteile uns zustehen.
Bei Fragen können Sie jederzeit auf uns zukommen.
Wir bedanken uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ricky Duong & M. Z.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren weiteren Auftrag und die großzügige Verlängerung der Deadline. Ich habe beide TE durchgesehen und an ganz wenigen Stellen kommentiert (siehe hochgeladene Dokumente). Beide Dokumente sind m. E. absolut in Ordnung, sie entsprechen den üblichen Regelungsstandards bei Teilungserklärungen. Besonderheiten ergeben sich lediglich in der TE betreffend die Tiefgarage aufgrund der Doppel- und Vierfachparker. Aber auch das ist, soweit ersichtlich, ordentlich geregelt.
Ihre Frage danach, welche Rechte und Anteile Ihnen zustehen, kann ich nicht vollständig einordnen. Grundsätzlich sind Sie an beiden Gemeinschaften in Höhe Ihres Miteigentumsanteils beteiligt. Sie haben insoweit Stimmrecht in der Eigentümerversammlung. Für Ihr Sondereigentum sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich und müssen die finanziellen Lasten hierfür tragen. Für das Gemeinschaftseigentum zahlen Sie ein Hausgeld an den Verwalter, der daraus die laufenden Kosten bezahlt und eine Instandhaltungsrücklage bildet.
Geben Sie mir gerne einen Hinweis, welche Aspekte Sie insoweit interessieren, ich gehe dann noch darauf ein.
Mit freundlichem Gruß
Florian Bretzel
Rechtsanwalt
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