Steuerrecht - Wohnungsverkauf
Fragestellung
Am 8. Juni 2010 (notarielle Beurkundung) erwarb ich eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main.
Die Eintragung im Grundbuch geschah am 27. August 2010.
Meine Frage: Wann kann ich die Wohnung verkaufen (notarielle Beurkundung) ohne von der Spekulationssteuer belastet zu werden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Notarin Andrea Fey
Sehr geehrter Rechtsratsuchender, massgeblich sind die beiden Beurkundungstermine. Zwischen diesen müssen 10 Jahre und 1 Tag liegen. Die Grundbucheintragung ist jeweils unerheblich. Ein Verkauf ab dem 28.08.2020 würde daher keine Spekulationssteuer auslösen. Mit freundlichen Grüßen Andrea Fey RA NO FASTR
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