Steuerberechnung auf lebenslanges Wohnrecht
Fragestellung
Ich habe ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht(aufschiebend bedingte persönliche Dienstbarkeit,Jahreswert des Wohnrechts 6ooo€,lt.Tabelle Lebenserwartung und Rechnung dazu Wert:90000€)Der Erblasser ist gestorben,und die Erben wollen mich ausbezahlen,damit sie das Haus verkaufen können.Ich wäre damit einverstanden,wenn ich 45000€ bekäme.Das heißt,dass diese Summe bei mir ankommt(nach der Versteuerung).Ich bin nicht verwandt oder verschwägert mit dem Erblasser,nur Lebenspartner.Meine Fragen:Welche Summe legt das Finanzamt zugrunde bei der Berechnung,den fiktieven Wert von 90000€ oder den tatsächlichen Geldfluss?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Grundsätzlich sind hier 2 Sachverhalte zu unterscheiden. Zum einen verstehe ich Ihre Frage so, dass Ihnen aufgrund des Todes des Erblassers ein Wohnrecht mit einem Wert von 90.000 EUR eingeräumt wird. Damit sind Sie aufgrund des Erbfalls bereichert und dieser Erwerb unterliegt der Erbschaftsteuer: Aufgrund eines Freibetrags von 20.000 EUR ergibt sich ein zu versteuernder Wert von 70.000 EUR, der mit 30% zu besteuern ist. Die Erbschaftsteuer beträgt somit 21.000 EUR. Für die Berechnung der Ebrschaftsteuer ist es unerheblich, dass Sie dafür tatsächlich nur 45.000 EUR bekommen bzw. verlangen.
Der Verzicht gegenüber den Erben wiederum stellt zusätzliche zu beurteilende Leistung dar, die aber nach einem BFH-Urteil vom 06.07.1965 ((BFH I 343/62) nicht steuerbar sei, da es sich bei einer Entschädigung für die Aufgabe eines unkündbaren und mietzinsfreien Wohnrechts im privaten Bereich um eine private Vermögensumschichtung handelt.Sie haben also grundsätzlich einen Wert (Wohnrecht), den Sie in Geld umschichten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Antwort des Experten: Vielen Dank :-)
Was die Abfindung betrifft, verzichten Sie ja auf gesparte Miete. Wenn Sie 45.000 EUR bekommen, könnten Sie lediglich bei 6.000 EUR Jahresmiete 7,5 Jahre "kostenfrei" wohnen. Aufgrund des Wohnrechts aber ein Leben lang. Von daher wäre es schon berechtigt, hier eine größere Summe zu fordern.
Viele Grüße
H. M. zum Felde
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