Steuererklärung 2019
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
Ich habe eine Frage zwecks meines Darlehens, das ich an mein Unternehmen (gmbh) wo ich ein Mitgesellschafter bin gegeben habe. Für dieses Darlehen habe ich einen privaten Kredit aufgenommen. Kann man nun die Zinsen aus dem privaten Darlehen, die ich monatlich zahle vom Steuer absetzen ? Aus dem Darlehen für gmbh bekomme ich monatlich auch Zinsen, diese sind schon in der Steuererklärung als Kapitalerträge berücksichtigt, also das ist nicht das Problem. Die Frage bezieht sich nur in Richtung der genannter Möglichkeit zu den Zinsen aus dem privaten Darlehen. Danke sehr im Voraus und viele Grüße,
Jan Malinowski
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Herr Malinowski,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie die Beteiligung im Privatvermögen halten und Ihre Beteiligung an der GmbH mindestens 10 % beträgt oder wenn Sie eine nahestehende Person sind und diese Darlehenszinsen in der GmbH eine Betriebsausgabe darstellen, sind diese Kapitalerträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu besteuern (§ 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstaben a und b EStG), deswegen gilt der Werbungskostenabzug in diesen Fällen nicht (§ 32d Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 20 Abs. 9 EStG). Damit können Sie die Schuldzinsen, soweit diese durch das Darlehen an die GmbH verursacht sind, als Werbungskosten geltend machen.
Sie tragen dann den um die Werbungskosten gekürzten Betrag in die Anlage KAP ein. Falls der Bescheid schon vorliegt, können Sie das ggf. noch im Enspruchsverfahren oder durch Änderungsantrag geltend machen, wenn noch keine Bestandskraft eingetreten ist.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Ich bewerte Herrn Thomas für die 5*.
Inhalte der Beratungsantwort sehr ausgebaut und schnell. Zusätzlich konnte man noch einige Fragen über Kommentar zur Frage stellen, was die noch nicht ganz klare Punkte, erledigen konnte (die waren im ersten Preis der Beratung drin).
Viele Grüße,
Jan
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Danke für Ihre rasche Rückmeldung.
Wenn ich korrekt verstanden habe, kann ich keine Zinsen von meinem privaten Kredit (was ich später an meine GmbH als Darlehen weitergeben habe) geltend machen da:
1) ich bin in weniger als 10% beteiligt (meine Beteiligung liegt bei 6.6%),
2) ich bin keine nahestehende Person zu den andern Mitgesellschafter.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Auf jedem Fall entsteht na Abschluss unseres Vorganges eine Bewertung über die Webseite.
Ich danke Ihnen herzlich im Voraus,
Jan Malinowski
das ist leider so, es greift die Abgeltungssteuer und der Werbungskostenabzug ist ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Also einzige Sache, die ich zu diesem Fall machen muss, ist die Zinsen aus dem Darlehen für die Gmbh, die ich monatlich überwiesen bekomme als die Kapitalerträge zu deklarieren und versteuern.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Viele Grüße,
Jan Malinowski
richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thiomas
Steuerberater