
Steuer Abzugsfähigkeit Ausgaben
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Fragestellung
Guten Tag,
zur Ausgangssituation:
aus einer ehemaligen GmbH an welcher ich als Gesellschafter zu 50% beteiligt und auch GF war, kommen u.U. Ansprüche auf mich privat zu. Der 2. GF ist leider verstorben. Die Geschäftsanteile der GmbH wurden verkauft und zum Einzelunternehmen verschmolzen- der Käufer ist quasi insolvent.
Sachverhalt:
ein ehemaliger Kunde klagt auf Schadenersatz bzw. Rückabwicklung gegen mich privat aus der Haftung als ehemaliger GF. Sofern das Gericht dem Antrag folgt oder teilweise folgt stellt sich für mich die Frage:
- können Aufwendungen für mich in welcher Form auch immer dann " steuermindernd" geltend gemacht werden wenn diese an mich als ehemaliger GF dann privat angetragen werden?
Ich selbst bin als Einzelunternehmer selbständig.
Mfg T.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Abend und vielen Dank für Ihre Anfrage bei yourXpert, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie die Haftbeträge als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit (aus der Geschäftsführertätigkeit) geltend machen können. Dazu wären die Beträge in der Anlage N einzutragen und mit den betreffenden Unterlagen, aus der die Haftung hervorgeht, beim Finanzamt einzureichen. VOraussetzung ist allerdings, dass Ihnen eine Pflichtverletzung im Rahmen der Geschäftsführertätigkeit unterlaufen ist. Sie hätten dann negative Einkünfte, die mit anderen positiven Einkünften (z.B. aus Gewerbebetrieb) verrechnet werden können.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Sonst stellen Sie gerne weitere, kostenfreie Rückfragen. Ich stehe gerne zur Verfügung.
Wenn Sie mit meiner Beratung zufrieden sind, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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