Sicherung von privaten Kontoauszügen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
gelten für Kontoauszüge des Privatkontos eines Unternehmers die selben strengen Regeln bezüglich der Aufbewahrung wie für die Kontoauszüge des Geschäftskontos oder würde ein bloßer Ausdruck von heruntergeladenen Kontoauszügen wie bei Nicht-Unternehmern genügen?
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist und die strengen Anforderungen an die Sicherung nur für betriebliche Konten. Sofern auf den privaten Konten keine betrieblichen Vorgänge (z.B. Zahlung betrieblicher Kosten, Eingang von Kundenforderungen) stattgefunden haben, besteht für private Kontoauszüge eines Unternehmers keine Aufbewahrungsfrist. Dennoch ist es anzuraten, derartige Auszüge mind. für 3 Jahre aufzubewahren um ggfs. Zahlungen hinsichtlich eigener Gewährleistungsansprüche nachzuweisen. Da es für private Kontoauszüge keine grundsätzliche Aufbewahrungspflicht gibt, besteht hier auch keine Vorgabe über die Art der Aufbewahrung oder Sicherung.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Ansonsten wünsche ich Ihnen auf diesem Weg einen guten Rutsch und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2020!
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Steuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).