selbständig
Fragestellung
Hallo, ich bin jetzt schon seit einiger zeit selbständig als wellness massörin. Jetzt würde ich gerne in einem Hotel mitarbeiten. Das Hotel würde mich dan bezahlen. Ich wäre aber immer noch selbständig. Daher meine frage. Wenn die meisten Bezahlungen von ein und der selben quelle kommen, könnte das dan ärger beim Finanzamt geben? Und brauche ich einen Schriftlichen vertrag mit dem Hotel oder reicht ein mündlicher? Ich möchte da nichts falsch machen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie sollten in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag mit dem Hotel abschließen.
Ich verstehe Ihre Erläuterungen so, dass Sie in dem Hotel nicht aufgrund eines Angestelltenverhältnisses tätig werden. Sie sind dort selbstständig tätig, d.h. Sie haben keinen Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, gestalten Ihre Tätigkeit im Hotel selbst. Sie unterstehen auch nicht dem Weisungsrecht eines "Vorgesetzten".
Sie meinen wahrscheinlich damit, wenn Sie sagen "... meisten Bezahlungen von ein und derselben Quelle ...", dass das Hotel auch einer der Hauptauftraggeber Ihrer derzeit schon bestehenden selbstständigen Tätigkeit ist.
Wenn die typischen Kritereien einer nichtselbstständigen Tätigkeit (siehe oben) vorliegen, könnte nicht das Finanzamt, sondern die Sozialversicherung Schwierigkeiten machen (Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen). Das Finanzamt könnte natürlich Lohnsteuer bei Ihrem Arbeitgeber nacherheben. Sie würden jedoch ohnehin für die Tätigkeit Einkommensteuer entrichten. Lohnsteuer stellt nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld dar.
Zusammenfassend wären dies: (Kritereien für nichtselbstständige Tätigkeit)
- Urlaubsanspruch
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Weisungsgebundenheit
- organisatorische Eingliederung in das Hotel
- Durchführung der Tätigkeit ist konkret durch z.B. Arbeitsrichtlinien vorgegeben
Sollten weitere Fragen bestehen, können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen bereits weiterhelfen konnte. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Ballluff
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Existenzgründung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen