Schutz personenbezogener Daten
| Preis: 10 € | Datenschutzrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Beantwortet von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Fragestellung
Die Grundschule meines Kindes hat eine für die gesamte 4. Klasse geltende Quarantäneanordnung im öffentlichen Bereich ihrer Homepage online gestellt. Somit kann jeder, der weiß, dass ein Kind die 4. Klasse der Schule besucht, sehen, dass es für das Kind eine Quarantäneanordnung gibt und sieht somit meiner Meinung nach sensible personenbezogene Daten. Ist das Vorgehen der Schule rechtmäßig?
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
die Veröffentlichung ist als rechtmäßig anzusehen, weil sie sachbezogen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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