Schulgeld an Privatschule für Monat zahlen ohne Leistung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Pilarski,
unsere Tochter hatte im Juni diesen Jahres ihren Abschluss (10. Klasse) an einer Privatschule (Bergisches Internat -> http://www.internat.de/index.php/informationen/preisliste) gemacht. Die schulinterne Abschlussfeier fand am 26.6.2015 statt, die Ferien in NRW begannen am 29.6.2015. Das bedeutet, meine Tochter besucht seit dem 29.6.2015 diese Schule nicht mehr. Trotzdem verlangt die Schule von mir, den Monat Juli 2015 zu bezahlen, da in den Statuten/der Preisliste u.a. steht:
"Die monatlichen anfallenden Kosten werden nach einem Jahresbeitrag berechnet, der je zu 1/12 mtl. zu entrichten ist, d.h., dass alle Kosten durchgängig 12 Monate im Jahr zu bezahlen sind. Unabhängig der Ferien beginnt jedes Schuljahr immer am 01. August und endet am 31. Juli des jeweiligen Jahres."
Das wäre für mich dann in Ordnung, wenn meine Tochter die Schule weiterhin besucht hätte. Nun ist sie aber, wie oben beschrieben, faktisch seit dem 29.6.2015 nicht mehr auf dieser Schule.
Wenn ich mein Kind von der Schule nehme, dann muss ich das Jahr auch nicht komplett bezahlen, sondern nur bis zu dem Monat, in dem es die Schule noch besucht hat.
Meine Frage: Bin ich wirklich verpflichtet, diesen Monat noch zu bezahlen, obwohl definitiv keinerlei Leistung der Schule erbracht wurde, mein Kind mit dem Abschluss der Klasse 10 diese Schule nicht weiter besucht - Vertrag hin oder her? Und welche Möglichkeit gibt es, dagegen Einspruch zu erheben, inklusive der zu erwartenden Rechtsprechung?
Mit freundlichen Grüßen,
H. S.
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in den Vertrag bzw. die Statuten nicht möglich ist.
Ihrer Sachverhaltschilderung nach zu urteilen haben Sie einen Vertrag mit der Privatschule geschlossen, in dem geregelt wurde, dass ein Schuljahr zum 31.07. eine Folgejahres dauert und daher Entgelte trotz Ferienzeiten gezahlt werden müssen. Daran haben Sie sich erst einmal zu halten, da Verträge einzuhalten sind. Diese Kosten währen der Ferienzeit fallen grundsätzlich an, weil der Betrieb der Schulen trotz Ferien aufrechterhalten bleiben soll und hierfür eben eine Gegenleistung in Form der Zahlungen gefordert wird.
Vielleicht müssten Sie mir noch mitteilen, ob eine sich in dem Vertrag eine Passage findet, dass Entgelte nicht zu zahlen sind, wenn Schulkindern während des laufenden Schuljahres von der Schule genommen werden?
Wenn es sich um eine Privatschule handelte, dann müsste sich die Zahlungspflicht, wie ich annehme, aus einem privatrechtlichen Vertrag ergeben und nicht aus einem Bescheid wie bei einer Behörde. Daher kann man einer darauf resultierenden Rechnung einfach nur widersprechen. Allerdings würde ich das nur empfehlen, wenn berechtigte Gründe für die Zahlungsverweigerung vorhanden sind, da ansonsten die Schule den gerichtlichen Weg einschreiten kann und damit noch höhere Kosten auf Sie zukommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
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