Schenkung vom Vater
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo,
mein Vater (alleinstehend) muss demnächst krankheitsbedingt in ein Pflegeheim. Er hat nur eine recht geringe Rente, welche die Kosten für das Pflegeheim nicht abdeckt. Allerdings verfügt er über ein Vermögen von etwa EUR 300.000,--.
Meine Idee wäre die folgende:
1. Mein Vater überträgt mir die EUR 300.000,-- über eine Schnkung (hierauf sollten keine Steuern anfallen, da unter dem Freibetrag von EUR 400.000,--)
2. Ich bezahle aus dem geschenkten Vermögen die Beiträge für das Pflegeheim und setzte diese Beiträge in meiner eigenen Steuererklärung an (als Elternunterhalt).
Wäre ein solches Vorgehen legal? Oder würde das Finanzamt dies als Umgehungstatbestand werten?
Besten Dank vorab.
David Wehrhahn
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrter Herr Wehrhahn,
vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert. Ich möchte Ihre Anfrage gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
In den Einkommensteuerrichtlinien R 33.3 Abs. 5 ist geregelt:
Pflegeaufwendungen für Dritte
Hat der Pflegebedürftige Dritte im Hinblick auf sein Alter oder eine etwaige Bedürftigkeit dem Stpfl. Vermögenswerte zugewendet, z.B. ein Hausgrundstück, kommt ein Abzug von Pflegeaufwendungen nur in der Höhe in Betracht, wie die Aufwendungen den Wert des hingegebenen Vermögens übersteigen."
Weiterhin heißt es:
"Aufwendungen für die Unterbringung und Pflege eines bedürftigen Angehörigen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, soweit der Stpfl. von dem Angehörigen desses gesamtes sicheres Vermögen in einem Zeitpunkt übernommen hat, als dieser sich bereits im Rentenalter befand (BFH vom 12.11.1996 - BStBl. 1997 II S. 387).
Diese Möglichkeit scheidet daher aus, da aus Sicht des Gesetzgebers die Bedürftigkeit künstlich herbeigeführt wurde.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Schöne Grüße aus Norddeutschland!
Knut Christiansen
Steuerberater
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