Scheidung
Fragestellung
Das Grundstück hat sie in die Ehe mitgebracht. Sie steht allein im Grundbuch. Wir haben den Kredit für den Hausbau gemeinsam aufgenommen und ich allein die Raten bezahlt.
Habe ich im Falle einer Scheidung ein Anspruch auf das Haus bzw. Ausgleichszahlungen weil ich allein den Kredit abgezahlt habe ?
MfG
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei Scheidung werden zum Feststellen, ob Zugewinn entstanden ist, die Vermögenslage zu Beginn der Ehe (Anfangsvermögen) und am Ende der Ehe (Endvermögen Zustellung Scheidungsantrag) miteinander verglichen.
Bei Ihrer Frau würde man das Grundstück, welches zum Tag der Heirat bereits im Eigentum Ihrer Frau bestand, zum Anfangsvermögen gezählt. Das Grundstück taucht bebaut allerdings auch am Eheende auf. Eine eventuelle Wertsteigerung zwischen Heirat und Ehescheidung würde Zugewinn darstellen und somit zu Ihren Gunsten (vorausgesetzt Sie haben keinen Zugewinn erwirtschaftet) Ansprüche auslösen.
Ähnliches gilt für Verbindlichkeiten, wie Kredite. Werden Kredite abgezahlt, so verringern sich die Schulden und das Vermögen wächst an. Auch hier entsteht Zugewinn zu Ihren Gunsten.
Anspruch auf „Beteiligung“ an der Immobilie selbst haben Sie nicht, denn der Zugewinnanspruch ist ein reiner Zahlungsanspruch. Ebenso wenig können Sie die Zahlung zurückfordern, die Sie auf die Darlehensraten geleistet haben. Diese Zahlungen, die während einer intakten Ehe geleistet werden, gelten als „normale“ Lebenshaltungskosten, die „nicht erstattbar“ sind.
Ich hoffe, Ihnen mit den Ausführungen behilflich gewesen zu sein. Bitte fragen Sie nach, wenn noch ergänzende Fragen bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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