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Michael Pilarski (Rechtsanwalt)
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Sendung vom 28.10.2013
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Schadenersatz Vodafone
| Preis: 28 € | Vertragsrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Michael Pilarski in unter 1 Stunde
Beantwortet von Rechtsanwalt Michael Pilarski in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo, wir sind ein kleines Unternehmen Software Entwicklung und Vertrieb.
Am 30.11.2015 sollte unser Vodafone Anschluß geschaltet werden.
Wir haben dann mit Autoscout24.de und mobile.de Verträge abgeschlossen.
Der Vertrag bei Autoscout begann mitte Dezember und mobile ab Januar.
Der Internetanschluss hat ab 30.11 nur für ca. 3 Tage funktioniert, dann nicht mehr.
Habe mich mit Vodafone bis zum 19.01.2016 rum geschlagen bis die mir den Anschluß bereit stellen konnten.
Die haben sich auch bereikt geklärt das sie ein Teil der kosten übernehmen.
Ob das so bleibt ist fraglich.
Wir konnten während der Zeit vom 30.11.2015 bis 19.01.2016 unseren API zugang ohne Internet/Telefon nicht umsetzten, somit ist uns ein immenser Schaden entstanden.
Der Zugang von AS24 kostet uns monatlich bis zu 5000€ und bei mobile ein Festbetrag in höhe von 25.0000€.
Wir haben eine schriftliche Mitteilung von Vodafone das bestätigt wird das der Anschluß seit dem
30.12.2015 nicht funktioniert.
Auch damit bin ich einverstanden obwohl der Anschluß seit dem Anschalttermin 30.11.2015 nicht funktioniert.
Kann ich Schadenersatz geltend machen ?
Am 30.11.2015 sollte unser Vodafone Anschluß geschaltet werden.
Wir haben dann mit Autoscout24.de und mobile.de Verträge abgeschlossen.
Der Vertrag bei Autoscout begann mitte Dezember und mobile ab Januar.
Der Internetanschluss hat ab 30.11 nur für ca. 3 Tage funktioniert, dann nicht mehr.
Habe mich mit Vodafone bis zum 19.01.2016 rum geschlagen bis die mir den Anschluß bereit stellen konnten.
Die haben sich auch bereikt geklärt das sie ein Teil der kosten übernehmen.
Ob das so bleibt ist fraglich.
Wir konnten während der Zeit vom 30.11.2015 bis 19.01.2016 unseren API zugang ohne Internet/Telefon nicht umsetzten, somit ist uns ein immenser Schaden entstanden.
Der Zugang von AS24 kostet uns monatlich bis zu 5000€ und bei mobile ein Festbetrag in höhe von 25.0000€.
Wir haben eine schriftliche Mitteilung von Vodafone das bestätigt wird das der Anschluß seit dem
30.12.2015 nicht funktioniert.
Auch damit bin ich einverstanden obwohl der Anschluß seit dem Anschalttermin 30.11.2015 nicht funktioniert.
Kann ich Schadenersatz geltend machen ?
Antwort des Experten
Der geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage:
Ihren Schilderungen nach haben Sie einen Vertrag mit Vodafone wirksam geschlossen. Ihnen würde ein Anschalttermin zum 30.11.2015 zugesagt. Daher hatte. Sie Anspruch darauf, dass Ihnen ab diesem Tag die Leistung zur Verfügung gestellt wird.
Wenn dies nicht der Fall war, dann hat Vodafone eine Pflichtverletzung begangen, die bei Vorsatz und Fahrlässigkeit zum Schadenersatz führen kann, wenn Ihnen ein Schäden entstanden ist. Allerdings müssten Sie mir weiter mitteilen, worin Ihr Schaden genau besteht, wie der Betrag genau zustande kommt, denn nicht jede Position ist erstattungsfähig.
Eine abschließende Antwort ist außerdem ohne die Einsicht in den Vertrag nicht möglch. Daher kann ich Ihnen anbieten, die Sache bei direkter Beauftragung meiner Person unter Vorlage der Unterlagen abschließend für Sie zu prüfen und gegebenenfalls Sie gerne zu vertreten, wenn Sie Bedarf und Interesse haben. Kontaktieren Sie mich hierzu gerne unter info@rechtsanwalt-pilarski.de.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage:
Ihren Schilderungen nach haben Sie einen Vertrag mit Vodafone wirksam geschlossen. Ihnen würde ein Anschalttermin zum 30.11.2015 zugesagt. Daher hatte. Sie Anspruch darauf, dass Ihnen ab diesem Tag die Leistung zur Verfügung gestellt wird.
Wenn dies nicht der Fall war, dann hat Vodafone eine Pflichtverletzung begangen, die bei Vorsatz und Fahrlässigkeit zum Schadenersatz führen kann, wenn Ihnen ein Schäden entstanden ist. Allerdings müssten Sie mir weiter mitteilen, worin Ihr Schaden genau besteht, wie der Betrag genau zustande kommt, denn nicht jede Position ist erstattungsfähig.
Eine abschließende Antwort ist außerdem ohne die Einsicht in den Vertrag nicht möglch. Daher kann ich Ihnen anbieten, die Sache bei direkter Beauftragung meiner Person unter Vorlage der Unterlagen abschließend für Sie zu prüfen und gegebenenfalls Sie gerne zu vertreten, wenn Sie Bedarf und Interesse haben. Kontaktieren Sie mich hierzu gerne unter info@rechtsanwalt-pilarski.de.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
Rechtsanwalt
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