Rückzahlung von Trennungsunterhalt
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
mein geschiedener Mann fordert Trennugsunterhalt zurück. Muss ich diesen zahlen?
Zum Sachverhalt: nach dem Scheidungstermin fragte er mich, wie lange er noch zahlen müsste. worauf ich ihn an meinen Anwalt verwies, um dies zu klären.
Die Zahlungen sind immer erfolgt. der Bescheid über die Rechtskräftigkeit kam im August.Die Scheidung ist zum März Rechtsgültig. Nun kam seinerseits die Frage, wie sich die Unterhaltszahlung zusammensetzt (Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt), daraufhin hat er sich wohl informiert und stellt nun die Rückforderung von 6 Monaten Trennungsunterhalt.
Wenn ich mich recht entsinne, brauche ich diesen nicht zurückzuzahlen, da er ja schon ausgegeben ist.
Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichem Gruss
M. Schütte
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie haben die zutreffende Erinnerung:
Unabhängig von der Frage, ob überhaupt ein Rückzahlungsanspruch besteht, wenn Jemand trotz Kenntnis der Nichtschuld Leistungen erbringt, ist die Rückzahlung dann ausgeschlossen, wenn das Geld verbraucht ist.
Das ergibt sich aus § 818 Abs. 3 BGB.
Sofern Sie also die Beträge ausgegeben haben, wären Sie sichon gar nicht mehr bereichert und müssen dann auch nichts zurückzahlen.
Teilen Sie ihm also mit, dass das Geld verbraucht ist.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sie haben eine Frage im Bereich Familienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen