Rücktritt von Schenkung, wenn Objekt bereits veräußert
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
Im Jahr 1996 wurde mir von meinen Eltern mein Elternhaus im Rahmen eines Grundstücksüberlassungsvertrags überschrieben. Der Vertrag enthält eine Rücktrittsklausel
(§8 des Vertrags, liegt anbei).
Ich möchte Haus und Grundstück nun veräußern und sicher gehen, dass einem Verkauf durch die Klausel keine Hürden entstehen. Daher meine Frage:
Sollte eine der Voraussetzung des Rücktritts eintreten und einer meiner Elternteile tatsächlich dieses Rücktrittsrecht ausüben wollen, das Objekt aber bereits veräußert sein, wie würde die Durchführung dieses Rücktritts dann aussehen? Müsste ich dann den Erlös des Verkaufs an das Elternteil erstatten?
Ist es grundsätzlich richtig, dass für einen Käufer diese Klausel gänzlich unerheblich ist, dass also eventuelle Nachteile durch den Rücktritt nur für mich entstehen, nicht aber für den Käufer?
Und eine letzte nachrangige Frage: Was hat die Vormerkung der Rücktrittsoption im Grundbuch für eine Bedeutung/Konsequenzen? Ist eine Löschung der Rücktrittsklausel möglich?
Vielen Dank und Grüße
Steffen Hagmayer
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Gut, dann melde ich mich gleich wahrscheinlich so gegen 19:30 - 19:45 Uhr unter der genannten Nummer bei Ihnen.
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt