Rueckkehr nach Deutschland - Steuerliche Frage.
Fragestellung
Guten Tag Herr Balluff,
ich wohne seit knapp 10 Jahren in Taipei (Taiwan), bin verheiratet und habe 2 Kinder. In 2-3 Jahren plane ich mit meiner Familie nach Deutschland zu ziehen und wuerde dann mein "Vermoegen" mit nach DE nehmen wollen.
Hierzu eine Frage: Da meine geschaeftlichen Taetigkeiten nicht in Taiwan stattfinden sondern Uebersee, habe ich einen jaehrlichen Freibetrag von 190.000EUR, welcher in Taiwan nicht versteuert werden muss - mein Einkommen aus Dividenden liegt jaehrlich knapp darunter und diese wird hier dann ueblich nicht angemeldet, da die Behoerden dadurch nur Arbeit und keine Steuereinkommen haetten.
Aus diesem Grund hab ich fuer knapp 800.000EUR keinen Nachweise, dass ich in Taiwan dafuer Steuern bezahlt habe - koennte das bei der Rueckkehr nach Deutschland und Anmeldung der 800.000EUR Probleme geben?
Ich bin in Deutschland schon Jahre abgemeldet und besitze ein Haus, in welchem meine Mutter mietfrei lebt.
Fuer Ihre Hilfe waere ich sehr dankbar.
Gruss,
Steiger
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächsteinmal müssten Sie sicherstellen, dass Sie die erzielten Einkünfte dem Grunde und der Höhe nach nachweisen könnten.
Da Sie in diesem Zeitraum keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, hätte Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht, wenn es sich um inländische Einkünfte (aus Sicht von Deutschland) handelt. Nach Ihren Angaben, liegt die Einkunftsquelle in Übersee - d.h. nicht in Deutschland. Aufgrund dieser Informationen, kann ich nicht erkennen, wie Deutschland dies besteuern könnte - mangels eines deutschen Wohnsitzes in dem Zeitraum.
Etwas anderes wäre es, wenn die Einkünftsquellen in Deutschland wären. Dazu müssten Sie mir jedoch mitteilen, um was es sich handelt (Beträge werden nicht benötigt, aber Beschreibung der Einkünfte).
Es ist folglich entscheidend, dass Sie im Einzelnen nachweisen können, aus was die erzielten Einkünfte bestehen, wo sich die Einkunftsquelle befand (z.B. selbstständige Tätigkeit in Übersee). Wenn dies möglich ist, sollten sich die Probleme allenfalls in der Erläuterung daringehend begrenzen, dass die Einkünfte nicht in Deutschland bzw. aufgrund einer deutschen Einkunftsquelle (wie z.B. Immobilie in Deutschland) erzielt worden sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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