Renovierung bei Auszug
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
bei der Übergabe des Hauses nach Auszug gibt es Streitigkeiten. Die Vermieterin verlangt von mir das Streichen der Wände und Decken in allen Räumen in weiß inclusive Keller und Garage. Das Haus wurde 2005 renoviert übernommen. Nach Durchsicht des Mietvertrages fehlt die Klausel: das Haus wurde renoviert übernommen. Stattdessen wurde damals im Vertrag handschriftlich der Zusatz
"Das Haus sollte in diesem Zustand zurückgegeben werden wie der Mieter es übernommen hat."Weitere Klauseln bezüglich Endrenovierung bestehen nicht. Ich kann Ihnen gerne der Vertrag schicken. Meine Frage ist: Muss ich streichen?
Der Parkett wurde vor 15 Jahren abgeschliffen und versiegelt. Dies wurde nun ebenfalls verlangt. Muss ich die gesamten Kosten übernehmen?
Mit freundlichem Gruß
C. Pietrowski
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Einen schönen guten Tag,
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren und die Beratung telefonisch durchführen. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Die Instandsetzung der Mietsache ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters. Diese kann er - in engen Grenzen - im Rahmen von Schönheitsreparaturen etc. vertraglich auf den Mieter umwälzen.
Doch ist dies gerade hier nicht geschehen, da die entsprechenden Klauseln im Mietvertrag gestrichen sind (vgl. §7 des MV). Daher sind Sie meiner Meinung hier nicht verpflichtet zu streichen oder zu renovieren. Eine besenreine Rückgabe reicht.
Beschädigungen (z.B. Bohrlöcher) müssten Sie allerdings beheben.
Anders sähe es aus, wenn Sie hier die Räume in nicht zurückhaltend neutralen Farben im Laufe der Miete gestrichen hätten (also in Schwarz, Pink, Rot etc.). Diese so gestrichenen Wände müssten Sie tatsächlich in einer neutralen Farbe an den Vermieter zurückgeben, also z.B. in Weiß streichen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)