Reiserecht
Fragestellung
Zu den verbindlichen Informationen, die ein Reisebüro, -veranstallter geben muss, gehören Visumpflicht, nötige Impfungen, ...
Wenn ich einen Flug im Reisebüro buche, ist dann diese Firma (nur Verkäufer?) verantwortlich oder die Fluggesellschaft?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst möchte ich mich für die Beauftragung bei Ihnen herzlich bedanken.
Ihre Frage kann ich Ihnen wie folgt beantworten:
Die von Ihnen benannten Informationspflichten bestehen so grundsätzlich für den Reiseveranstalter. Nach der Rechtsprechung fungiert das Reisebüro aber nicht als Reiseveranstalter, sondern nur als Vermittler, sodass die Informationen nicht zu leisten sind (vgl. AG Leipzig, Urt. v. 06.04.2011, Az: 113 C 6263/10).
Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Kunde beim Reisebüro gezielt nachfragt und das Reisebüro daraufhin eine falsche Auskunft erteilt.
Auch die Airline ist aber kein Reiseveranstalter im Rechtssinne, wenn bei ihr nur der Flug gebucht wird. Daher muss auch die Fluggesellschaft nicht darüber informieren. Das Einholen der Informationen obliegt dem Reisenden dann selbst.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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