Rechtsberatung ueber streitigkeiten
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren. Habe ein Problem wuerde
gerne eine rechtliche Meinung einholen. Ich habe eine notarielle Urkunde in der ich von meiner nun verstorbenen Mutter das Haus und sämtliche aecker überschrieben bekommen habe leider ist damals 1994 wohl übersehen worden das es noch aecker gibt die nicht in der Urkunde vermerkt sind da ich es jetzt erst gemerkt habe wegen evtl verkauf der aecker die evtl bauland werden koennen. ich habe seit diesem jahr mehrere anfragen zwecks verkauf auch von gemeinde erhalten. Dadurch habe ich gemerkt das es sich nicht um eines handelt wo ich dachte sondern um mehrere flurstuecke. War auf amt wollte es nachtragen lassen und habe gesagt bekommen das ich jetzt die aecker mit erbschein neu beantragen muss. ich war der meinung das es alle sind da es ueber die pachtvertraege nur muendliche vereinbarungen gibt. Meine tante hat sich die pachten unterschlagen aufgrund der aussage das sie den grabstein beschriften lies und es nicht fuer noetig hielt mich darueber zu informieren und sich ohne unseres wissens an der pacht bereichert hat. Wir haben das gespraech gesucht und wurden angegriffen und haben mitgeteilt bekommen das sie es ja nicht einsieht es zu bezahlen. die paechter haben den betrag an sie gezahlt obwohl ich sie darauf hingewiesen habe das es meine pacht ist. habe bei polizei versucht anzeige zu machen die sagte das es keine strafrechtliche sache ist habe darauf hin alle angeschrieben und angemahnt. Da es keine strafrechtliche sache ist was ich nicht verstehe braeuchte ich hilfe. Ausserdem bin ich dabei seit 1 Jahr das Haus zu verkaufen wo das wohnrecht meiner schwester drauf liegt die betreut wird. die anwaeltin schiebt die Sache immer weiter raus obwohl eine Urkunde belegt wie viel das wohnrecht wert ist und ich dadurch schon schaden genommen habe das sich das Haus nicht so verkaufen laest die Bank ihr Geld haben muss und der Preis dadurch um 100.000 gefallen ist es steht Kurz vor Zwangsversteigerung. Ich bitte um Hilfe danke im voraus g. G.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Fehlende Übertragung von Flurstücken
Denkbar wäre die Übertragung aus dem Übertragungsvertrag nachzufordern, wenn der Wille bestand alle Flurstücke übertragen zu wollen. Die fehlende Benennung der einiger Flurstücke ist gemäß dem Grundsatz falsa demonstrata non nocet dann unschädlich; wenn die Übertragung aller Flrustücke gewollt war. Es gilt dann unabhängig vom objektiv Erklärten das tatsächlich gewollte (vgl. Palandt, § 133 Rd. 8 und § 925 Rd. 14).
Da eine wirksame Auflassung gem. §§ 873, 925 BGB durch den notariellen Vertrag bereits vorliegt, wäre eine Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch zu veranlassen.
Allerdings wird aufgrund des Erbfalles der Übertragungswille für die fehlenden Flurstücke jedoch nicht mehr ermittelbar sein, so dass eine solche Übertragung aus der vorhandenen Urkunde auch vor dem Hintergrund der Verjährung nicht mehr in Betracht kommt.
2. Pachten
Hier sind die Pächter aufzufordern die Pachten an Sie zu zahlen, wenn hier ein Pachtvertrag besteht. Die Pachtzahlung an Ihre Tante entbinden die Pächter nicht davon die Pacht an Sie als Verpächter zu zahlen, wenn Ihre Tante mangels Eigentümerstellung nicht zur Einziehung der Pacht berechtigt ist.
3. Haus
Für den Verkauf ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen. Diese nimmt eine Bewertung vor und ermitteln einen Geldwert für das Wohnrecht. D.h. das Wohnrecht wird kapitalisiert.
Im Rahmen einer Veräußerung ist dann sicherzustellen, dass das Wohnrecht zu Löschung gelangt und der für die Löschung des Wohnrechtes entfallende Geldbetrag aus dem Kaufpreis an die die Betreuerin Ihrer Schwester gezahlt wird. Nur so kann der Grundbesitz lastenfrei veräußert werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).