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Rabattiertes Abonnenment

| Preis: 40 € | Vertragsrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Herr Schulte,

im Anhang befindet sich das Schreiben, welches meine Oma von der Frankfurter Neuen Presse erhalten hat. Ihr verstorbener Ehemann hat vor etwa 45 Jahren ein Abonnement mit denen abgeschlossen. Aufgrund des Umstandes, dass seine damalige Frau in der Buchhaltung dieser Zeitschrift gearbeitet hat, hat er dieses Abonnement zu Sonderkonditionen bekommen. Nach seinem Tod (+2003) hat meine Oma die Zeitung weiter erhalten. Jetzt hat sie ein Schreiben von der Frankfurter Neuen Presse erhalten, dass diese ihre Datenbestände auf den neuesten Stand bringen und nicht nachvollziehen können aus welchem Grund sie dieses Abonnement zu diesen Sonderkonditionen bekommen. Trotz durchforsten aller Akten, konnten wir diesen schriftlichen Vertrag leider nicht mehr finden.

Wir würden gerne dieses Abonnement zu diesen Konditionen weiterführen, aber wissen nicht, welche Begründung wir darlegen sollen. Welche Begründung würde Sie anbringen?

Sind wir überhaupt verpflichtet zu antworten, weil die vertraglichen Vereinbarungen der Frankfurter Presse eigentlich bekannt sein sollten.

Und ist der Vertrag nach dem Tod des Mannes meiner Oma auf sie übertragbar?


Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Beckin (Enkelin) und Pauline Raumer (Oma)

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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.

Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen. Mein Angebot ist freibleibend.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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Kommentare

Insgesamt 5 Kommentare
Bernhard Schulte
Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),

aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.

Eine Begründung könnte sein, dass Ihre Oma hier im Wege erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge (als Erbin) diesen Vertrag mit diesen Konditionen von ihrem Mann erhalten hat.

Eine Pflicht zur Antwort gibt es hier meiner Ansicht nach jedoch nicht. Wenn Sie antworten oder auch nicht antworten, kann es sein, dass die Gegenseite den Vertrag Ihrer Oma gegenüber kündigt und ggf. einen neuen Vertrag zu anderen Konditionen anbietet. Das Angebot müsste dann von Ihrer Oma angenommen werden. Ansonsten ist es beendet.

Einseitig kann die Gegenseite jedoch nicht die Preise einfach so erhöhen. Dann haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ihre Oma muss dann entscheiden, ob die neuen teureren Konditionen in Ordnung sind oder nicht. Wenn nicht, sollte sie außerordentlich wegen der Preiserhöhung kündigen.

Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
13.06.2020 16:19 Uhr
Kund*in
Wäre es vielleicht eine bessere Option, um diesen Vertrag so zu halten, zu schreiben, dass sie dieses rabattierte Angebot von "Name" bekommen hat, die in der Buchhaltung tätig war -->also von der ersten Frau ihres verstorbenen Mannes ?
Andernfalls gäbe es doch auch die Möglichkeit es ganz allgemein zu halten, dass sie die Zeitschrift aufgrund der Vertragskonditionen eines allgemeingültigen Altverrages erhält.
Wir sind sehr dankbar für Ihre Hilfe.
13.06.2020 20:47 Uhr
Bernhard Schulte
Ja, kann man so machen. Das "Risiko" bleibt aber meiner Ansicht nach gleich.
13.06.2020 21:16 Uhr
Bernhard Schulte
Über eine positive Bewertung von zB 5 Sternen würde ich mich dann zum Abschluss freuen.

MfG
Schulte
14.06.2020 09:16 Uhr
Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

dann würde ich mich zum Abschluss noch über eine positive Bewertung, von z.B. 5 Sternen, sehr freuen.

Hierfür danke ich Ihnen schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
10.01.2021 14:30 Uhr

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