PKV GKV
Fragestellung
Wenn ich im Januar mit einer Teilzeitvereinbarung unter der Jahresentgeltgrenze für die PKV liege und zu diesem Zeitpunkt bereits 6 Monate in der GKV versichert bin werde ich auch für das neue Kalenderjahr in der GKV verbleiben können, oder? Ist es dann schädlich, wenn ich vor Ablauf der 12 Monate in der GKV meine Stunden z.B. im März erhöhe und bei einer neuerlichen Prüfung damit oberhalb der Grenze läge? Oder ist es so, dass die Prüfung im Januar die Versicherungspflicht für das Gesamtjahr begründet und die GKV mich auch nach einer Erhöhung der Stundenzahl im März nicht kündigen kann.
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
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Uta Ordemann
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