Pauschalreise
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben am 25.02.2018 eine Reise nach Korfu über TUI gebucht (2 Erwachsene / 2 Kinder)
Der ursprüngliche Hinflug wäre am 19.05.2018 ab Basel (ab 18:05 Uhr) nach Korfu (an 21:20 Uhr) gewesen. Wir haben dafür auch eine Reisebestätigung von TUI bekommen.
Nach dieser Reisebetätigung haben wir einen Mietwagen gebucht, für den wir sogar Mehrkosten in Höhe von 26,04€ bezahlen mussten, da wir außerhalb der Öffnungszeiten des Vermieters angekommen wären.
Am 04.04.2018 kam eine E-Mail mit geänderten Flugdaten:
Hinflug am 19.05.2018 ab Basel (ab 06:00 Uhr) nach Korfu (an 09:15 Uhr).
Rückflug unverändet. Wäre Ok gewesen, Mietwagen hätten wir umbuchen müssen.
Am 05.04.2018 haben wir wieder eine E-Mail erhalten mit einem Link auf die TUI-Hompage.
Zu unserer Überraschung wurden nochmal die Flugzeiten und zusätzlich auch der Abflughafen geändert.
Hinflug am 19.05.2018 ab Nürnberg (ab 11:40 Uhr) nach Korfu (an 14:45 Uhr).
Rückflug am 26.05.2018 ab Korfu (ab 15:20 Uhr) nach Basel (an 16:50 Uhr)
Rückflug unverändert
Damit sind wir aus mehreren Gründen nicht einverstanden:
1. Wir wurden über die erneute Änderung der Flugzeiten und des Abflugortes nicht eindeutig informiert, es war reiner Zufall, dass uns dies aufgefallen ist.
2. Wir haben uns extra Abflugorte in unserer Nähe ausgesucht, damit wir eine kurze Anreise von maximal 2-3 Stunden mit der Bahn oder dem Auto haben.
3. Mit dem Auto ist es für uns ca. 1 Std. nach Basel, mit der Bahn wären es knapp 2,5 Std. Nach Nürnberg können wir gar nicht mit dem Auto fahren, da wir ja nach Basel zurückfliegen, ansonsten müssten wir nach dem Urlaub irgendwie unser Auto in Nürnberg abholen.
4.Eine Zugreise nach Nürnberg (Flughafen) dauert über 9 Std. von Oberkirch aus. Wenn wir pünktlich zum Abflug in Nürnberg sein wollten, müssten wir am Vortag bereits losfahren.
5. Der Mietwagen muss umgebucht werden, da sich die Ankunftszeit verändert. Dadurch entstehen uns zusätzlicher Aufwand und Mehrkosten.
Müssen wir dies so hinnehmen oder können wir etwas dagegen unternehmen ?
Und wenn ja, wie ?
Auf eine Email an TUI vom 05.04.2018 wurde uns heute (13.04.2018) ein kostenloser Mietwagen ab Basel nach Nürnberg angeboten.
Mit freundlichem Gruß
S. L.
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Beauftragung. Auf Ihre Frage zu Ihren Möglichkeiten und zum weiteren Vorgehen kann ich Ihnen wie folgt antworten:
Trennen muss man hierbei zunächst zwischen Ansprüchen gegen die Airline und gegen TUI als Reiseveranstalter.
Gegen die Airline besteht leider kein Anspruch, da Sie von der Verschiebung rechtzeitig Kenntnis genommen haben und Sie am Zielflughafen nicht später, sondern sogar früher ankommen werden. Bei einer Verspätung von mehr als 3h hätten Ihnen für den Flug nach Korfu ansonsten 250 EUR pro Person zugestanden. Weil Sie früher ankommen würden, steht Ihnen leider diesbezüglich nichts gegen die Airline zu.
Gegen TUI sieht die Rechtslage wie folgt aus: Die ursprünglichen Flugzeiten sind bindend, daher darf TUI nicht einfach neue ansetzen, selbst wenn sie sich dieses Recht in den AGB vorbehalten haben (BGH, Urteil des X. Zivilsenats vom 10.12.2013 - X ZR 24/13)
Bei einer Verlegung des Abflughafens um mehrere hundert Kilometer geht die Rechtsprechung davon aus, dass Sie die Reise stornieren können oder aber bis zu 70% des Reisetagespreises (also was anteilig ein Tag der Reise kosten würde) zurückfordern können. Letztendlich ist dies dann leider keine hohe Summe. Beispiel: Reisepreis insgesamt 700 EUR für 7 Tage, dann wären es nur 70 EUR Entschädigung.
Allerdings wird dabei auch nicht auf die Entfernung zwischen dem alten und dem neuen Abflughafen abgestellt, sondern auf die Entfernung zwischen Wohnort und dem jeweiligen Flughfafen. Von Oberkirch bis zum Flughafen in Basel sind es laut Google Maps 144km. Von Oberkirch zum Flughafen Nürnberg sind 332km, also "nur" 188 km mehr. Diese Entfernung liegt so gerade an der Schwelle, bei dem man es noch im zumutbaren Bereich sehen kann. Es ist leider jedenfalls kein eindeutiger Fall.
Das Angebot von TUI einen Mietwagen von Basel nach Nürnberg zu nehmen, müssen Sie jedoch keinesfalls akzeptieren. Die Strecke beläuft sich auf 461 km und liegt dabei klar über der zu tolerierenden Schwelle. TUI müsste Ihnen dann eine Direktverbindung von Oberkirch nach Nürnberg anbieten. Eine 9h Zugfahrt halte ich jedoch ebenfalls für unzumutbar.
Die Umbuchungskosten (bzw. Differenz zwischen alten und neuem Mietpreis) für den Mietwagen wären als Schadensersatz von TUI zu erstatten. Der zusätzliche Aufwand ist leider jedoch nicht erstattungsfähig.
Die sinnvollste Lösung wäre hier aus meiner Sicht also wohl die kostenfreie Stornierung, wenn Sie die Reisestrapazen nicht auf sich nehmen möchten. Diese Entscheidung kann ich Ihnen jedoch nicht abnehmen.
Wenn Sie sich für eine Stornierung entscheiden, sollten Sie TUI eindeutig darauf hinweisen, dass die Stornierung nur gültig sein soll, wenn Ihnen bestätigt wird, dass keine Kosten für Sie entstehen. Setzen Sie TUI dazu eine Frist. Wenn Sie das Schreiben versenden, dann am besten per Einschreiben mit Rückschein. Vorab können Sie dies jedoch auch per E-Mail klären. Telefomisch empfehle ich nicht, da die Beweisführung bei einem etwaigen späteren Rechtsstreit schwierig werden würde.
Ansonsten fordern Sie TUI dazu auf, dass Ihnen eine Direktverbindung zwischen Ihrem Wohnort und Nürnberg zu gewähren ist aufgrund der o.g. Umstände.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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