Niki-Insolvenz
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe über einen Reiseveranstalter einen Flug mit Niki gebucht.
Angehängt finden Sie die Rechnung, die "Reiseunterlagen" und den Voucher.
Muss sich der Reiseveranstalter um eine Alternative kümmern? Wenn ja, wie ist dann das Vorgehen? Muss dieser aktiv werden oder was müsste ich tun?
Oder kann ich hier nichts erwarten und wäre gezwungen, selbständig - und auf eigene Rechnung - einen neuen Flug zu buchen?
Danke für Ihr Feedback & viele Grüße
J.L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Claudia Piasecki
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Gern beantworte ich im Rahmen dieser Plattform Ihr Anliegen. Ich weise jedoch darauf hin, dass dies nur eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Bei Abweichungen zum Sachverhalt kann dies zu einer anderen rechtlichen Einschätzung führen.
Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob Sie eine Reise, insbesondere einen Flug, über einen Reiseveranstalter oder direkt über die Fluglinie gebucht haben.
Haben Sie den Flug direkt über die Fluglinie gebucht, haben Sie im Fall einer Insolvenz dieser Airline keinen Anspruch auf kostenfreie Umbuchung, Stornierung oder Kostenersatz bei Ausfall des Fluges. Sie können lediglich Ihre gezahlte Rechnung zur Insolvenztabelle anmelden und am Ende des Insolvenzverfahrens hoffen, dass eine Quotenzahlungen vorgenommen werden kann. Diese fällt jedoch zumeist so gering aus, dass nur Centbeträge an die Gläubiger ausgekehrt werden können oder es gibt gar keine Quote und der Gläubiger, also Sie als Fluggast, bleiben auf Ihren Kosten sitzen.
Sofern Sie den Flug über einen Reiseveranstalter gebucht haben, ist dieser verpflichtet, im Fall einer Insolvenz der Fluglinie, Ihnen Alternativen anzubieten (Umbuchung, Stornierung, Kostenersatz auf Ausfall) und diese kostenfrei umzusetzen.
Nunmehr ist, wie bekannt, die Airline Niki insolvent und zum gestrigen Tag der letzte Flug durchgeführt worden. D.h. für Sie, Sie können den Flug nicht mehr wahrnehmen.
Setzen Sie sich bitte - am besten telefonisch und schriftlich - mit Ihrem Reiseveranstalter, der auf der Rechnung angegeben ist, in Verbindung und bitten Sie, sofern Sie den Flug weiterhin wahrnehmen wollen, um kurzfristige kostenfreie Umbuchung zu Ihrem geplanten Flugtag. Ihr Veranstalter muss hier eine Umbuchung auf eine andere Fluglinie vornehmen. Ist dies zu Ihrem geplanten Flugtermin nicht möglich, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, d.h.
1. bei Ausfall vollständige Kostenerstattung
2. bei Verlegung des Termins auf einen anderen Flugtag Schadensersatz für entgangene Reisetage und Reisevergnügen
3. bei Verlegung zu einer teureren Airline und damit evtl. verbundene Mehrkosten, dass diese vom Reiseveranstalter übernommen werden.
Warten Sie nicht, dass Ihr Reiseveranstalter dies selbständig unternimmt. Es besteht hier die Gefahr, dass Sie zum einen durch das Raster fallen und zum anderen ist diese Vorgehensweise regelmäßig nicht der Fall. Aufgrund der hohen Anzahl von Buchungen wird der Reiseveranstalter nicht alle Fluggäste berücksichtigen können (aus logistischen Gründen).
Ich hoffe, Ihnen damit vorerst geholfen zu haben und wünsche Ihnen einen schönen dritten Advent.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Piasecki
(Rechtsanwältin)
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