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Neuer Mietvertrag

| Preis: 45 € | Mietrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Herr Schulte,

ich bin seit November 2019 der Betreuer (auch für die Finanzen) meines Vaters. Im Rahmen der Betreuung fiel mir auf, dass sein Mieter, welcher in der Einliegerwohnung des Wohnhaus meines Vaters wohnt, eine fiel zu unangemessen geringe Miete zahlt und auch die m² im Mietvertrag nicht stimmen.

Daten aus dem Mietvertrag:
63 m², 440 € Warmmiete

Nach aktuellen Aufmaß ist die Wohnung (nach Abzug der Dachschrägen) 80,55 m² groß.
Der Mieter lebt vermutlich von Hartz 4, da die Kaution über die Agentur für Arbeit bezahlt wurde.
Mein Vater leidet an Demenz und war sehr wahrscheinlich im Juni 2019, als der Vertrag geschlossen wurde, nicht mehr in der Lage, diesen auf Richtigkeit zu prüfen. Der Mieter wurde über eine Bekannte vermittelt und verfasste den Mietvertrag selbst.
Hier besteht der Verdacht, dass die Größe der Wohnung und die Miethöhe dem Leistungsbezug „angepasst“ wurde.

Meine Frage ist nun:
Ist es möglich, dem Mieter einen neuen Vertrag mit angepasster Miete und angepassten m² zu kommen zu lassen?

Meine Frau hatte den Mieter auf Grund der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung bereits im Februar 2020 mit den falschen m² konfrontiert.
Zum 01.07.2020 habe ich im Mai 2020 die Miete um 20% erhöht, allerdings ist dies für mich keine annehmbare Lösung, da dann immer noch die Miete unter Berücksichtigung der m² zu gering ist.
Zudem sind zwei Mieten rückständig, die mein Vater mit der geleisteten Kaution der Bundesagentur für Arbeit auf Wunsch des Mieters verrechnen soll, da mein Vater angeblich keine Kaution haben wollte.

Ich freue mich, wenn Sie mir in der Angelegenheit weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Joosten

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Mit freundlichen Grüßen

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).

Herr Schulte hat sehr schnell reagiert und unsere Frage sehr gut verständlich beantwortet. Wir sind sehr zufrieden mit seiner Beratung und würden ihn jederzeit wieder ansprechen und weiter empfehlen! verifiziert

Kommentare

Insgesamt 5 Kommentare
Bernhard Schulte
Ansonsten erhalten Sie hier über die Kommentarfunktion innerhalb der von Ihnen gesetzten Deadline eine Antwort von mir.

Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
05.06.2020 19:43 Uhr
Kund*in
Guten Tag Herr Schulte,

meine Frau ist heute Abend unter 0157 55187905 zu erreichen und genauso gut im Thema, wie ich.
Ansonsten bin ich nach vorheriger Terminabsprache auch morgen über 02842 10529 zu erreichen.

Vielen Dank & freundliche Grüße,
Jens Joosten
05.06.2020 20:12 Uhr
Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

gut, dann melde ich mich gleich bei Ihrer Frau anonym innerhalb der nächsten 15 Minuten.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
05.06.2020 20:13 Uhr
Kund*in
gerne!
05.06.2020 20:15 Uhr
Bernhard Schulte
Danke für das angenehme Telefonat von eben. Schön, dass ich helfen konnte. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.

Falls Sie künftig wieder einen anwaltlichen Rat brauchen, können Sie mich gerne hier direkt bei yourXpert über mein Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte

oder

die yourXpert Telefonhotline: Tel.: 0900 1010 999 unter Angabe meiner Kennung: 63827 direkt erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
05.06.2020 20:42 Uhr

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