nebenberufliche Selbstständigkeit
Fragestellung
ich bin hauptberuflich Angestellter und nebenberuflich möchte ich mich gerne selbstständig machen als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG oder später sogar ein Gewerbe anmelden und habe nun einige Fragen:
zu meinen Tätigkeiten:
- Hauptberuflich bin ich im Büro tätig, 40 Std. Woche.
- nach der Arbeit übe ich eine geringfügige Beschäftigung 450,00€ (Mini-Job)
als Fußballtrainer aus, 3 x die Woche ca. 3 Std = ca. 9 Std./Woche = ca. 36 Std./Monat
inkl. Fahrten zur Anlage. Dauer des Trainings: 1,5 Std Fahrten: 1,5 Std
- Nebenberuflich möchte ich mich vorerst als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
selbständig machen und später ggf. ein Gewerbe anmelden - sofern der Zeitpunkt passt.
zu meinen Aufgaben/Wünschen:
- Hin und wieder werde ich separat von Fußball-Camps beauftragt ein(e) Training/Schulung
anzubieten oder werde von Spielerberateragenturen beauftragt, talentierte Spieler zu sichten
und gebe die Informationen dann den Agenturen weiter. Logischerweise würde ich dann den
Auftraggebern eine Rechnung gem. § 19 UStG Kleinunternehmer-Regelung schreiben.
--> Fragen
1.) Ist dies so korrekt?
2.) Darf ich so eine Rechnung schreiben oder was muss ich sonst beachten?
3.) Muss ich zwingend ein Gewerbe anmelden?
4.) Welche Rechtsform sollte ich wählen, wenn die Einkünfte nicht hoch sind und ich keinesfalls
mit dem gesamten Privatvermögen haften möchte?
Diese Tätigkeiten (Ausüben von Scoutings/Schulungen/Beratungen)
im Amateur- und Profibereich Fußball sind vor allem mit diversen Fahrten verbunden
--> Fragen 1-9:
1.) Kann ich ein Auto, welches ich dann natürlich auch privat benutzen werde im Rahmen der
Selbstständigkeit nutzen, also als "Dienstwagen" von der Steuer absetzen (ohne Gewerbe)?
a.) Spielt es dabei eine Rolle ob die Tätigkeiten nur am Wochenende oder in der Woche ausgeübt werden?
b) Macht hier ein Leasing oder eine Finanzierung einen Unterschied?
c) Muss ich dazu die Tankbelege zwingend aufbewahren und einreichen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
1.) Ist dies so korrekt?
Sie können entsprechend Rechnungen nach Par. 19 UStG schreiben.
2.) Darf ich so eine Rechnung schreiben oder was muss ich sonst beachten?
Auf der Rechnung schreiben, dass Sie nach Par. 19 UStG Kleinunternehmer sind und keine USt ausweisen.
3.) Muss ich zwingend ein Gewerbe anmelden?
Ja.
4.) Welche Rechtsform sollte ich wählen, wenn die Einkünfte nicht hoch sind und ich keinesfalls
mit dem gesamten Privatvermögen haften möchte?
Sollte die Haftung ein ernst zu nehmendes Szenario sein, dann eine Unternehmergesellschaft, also UG. Ist Kostenintensiv wegen Buchführung und Abschluss.
Sonst empfehle ich als Einzelunternehmer zu starten.
Diese Tätigkeiten (Ausüben von Scoutings/Schulungen/Beratungen)
im Amateur- und Profibereich Fußball sind vor allem mit diversen Fahrten verbunden
--> Fragen 1-9:
1.) Kann ich ein Auto, welches ich dann natürlich auch privat benutzen werde im Rahmen der
Selbstständigkeit nutzen, also als "Dienstwagen" von der Steuer absetzen (ohne Gewerbe)?
Ja. Rechnen Sie die Kilometerpauschale von 0.30 Euro je Kilometer ab.
a.) Spielt es dabei eine Rolle ob die Tätigkeiten nur am Wochenende oder in der Woche ausgeübt werden?
Nein.
b) Macht hier ein Leasing oder eine Finanzierung einen Unterschied?
Nicht wirklich.
c) Muss ich dazu die Tankbelege zwingend aufbewahren und einreichen?
Nein. Aber Notizen zu den entsprechenden Tagen und Reisezielen, Anlass und Dauer. Hier käme möglicherweise die Verpflegungspauschale zum Ansatz.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater
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