Nachehelicher Unterhalt
Fragestellung
In welcher Höhe steht mir nachehelicher Unterhalt zu?
Mein Nettoeinkommen liegt bei 1700.- €, mein Ex-Mann als Beamter bei ca.3500.- €
Ich bewohne selbstgenutztes Wohneigentum.
(Es gehört zu 30% meinem Mann und ich kaufe es ab)
Unser gemeinsamer Sohn ist 8 Jahre alt.
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrte Ratsuchende,
ausschlaggebend für die Unterhaltshöhe sind die Einkommensverhältnisse auf beiden Seiten. Bei Ihnen wird der sog. Wohnvorteil des mietfreien Wohnens, von Ihnen angegeben mit 1.700 EUR, zum Einkommen hinzugezählt. Abgezogen werden die Belastungen, mit 800 EUR bzw. später mit 600 EUR.
Somit ergibt sich auf Ihrer Seite ein Einkommen von 2.800 EUR bzw. 2.600 EUR.
Von den Einkünften werden 10 % Erwerbstätigenbonus abgezogen, sodass sich das Gesamteinkommen auf 5.780 EUR berechnet. Hiervon die Hälfte ergibt 2.890 EUR. Abzgl. Ihres Einkommens von 2.630 EUR, ergibt sich ein Anspruch in Höhe von 260 EUR.
Sollte von dem Einkommen des Ehemannes der Kindesunterhalt noch nicht abgezogen worden sein, so ergibt sich folgende Berechnung:
Ehemann: 3.500 - 407 = 3.093 EUR - 10 % = 2.783,70 EUR
Ehefrau: 1.700 - 10% = 1530 EUR + 1.700 - 600 = 2.630 EUR.
Geamteinkommen: 5.413,70 /2 = 2.706,85 - 2.630 = Anspruch 76,85 EUR.
Ich hoffe, die Ausführungen sind nachvollziehbar und beantworten Ihre Fragen. Gern beantworte ich Nachfragen, die Sie mir bitte stellen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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bitte teilen Sie mit, wie hoch die erzielbare ortsübliche Miete wäre, wenn Sie die Immobilie anstelle sie selber zu bewohnen, vermieten würden.
Zahlen Sie Darlehen für die Immobilie ? Wenn ja in welcher monatlichen Höhe ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Ich bezahle jetzt 800.- €, ab dem neuen Kredit 600.- € im Monat Darlehen.