Nachehelicher Unterhalt
Fragestellung
Guten Tag,
ich bitte um eine unverbindliche Bewertung der nachfolgend geschilderten Situation...
Meine Exfrau und ich sind geschieden seit zwei Jahren, nach 16 Jahren Ehe. Einvernehmlich, kein Streit.
Zwei Kinder, 15 und 21. ExFrau ist selbstständig, Gewinn nach Steuern ca. 120.000 Euro /Jahr. Neu verheiratet mit Arzt.
Ich habe meinen gut bezahlten Angestellten-Job vor vier Jahren verloren. Verdiene aktuell 30.000 Euro netto /Jahr.
Ältester Sohn studiert. Seine Mutter zahlt ihm monatlich 700 Euro (ich 100).
Der jüngere Sohn ist unter der Woche bei der Mutter; am Wochenende, von Fr bis So, bei mir. In den Ferien ist er meist ganz bei mir.
Das Kindergeld für beide Kinder bekommt die Mutter. Freibetrag jeder von uns 0,5.
Nun zur eigentlichen Frage:
Im Trennungsjahr waren wir (meine ExFrau und ich) noch gemeinsam für die Steuer veranlagt. Sie mit schlechterer Steuerklasse. Daraus ergab sich eine Steuernachzahlung für sie in Höhe von 8.000 Euro.
Sie bat mich, diesen Betrag in Raten an sie zurück zu zahlen. Ich tat dies aus schlechtem Gewissen heraus, weil sie für unseren großen Sohn fast alleine aufkommt. Ich habe bislang 1.000 Euro an sie abbezahlt.
Dass ich eine solche Rückzahlungsvereinbarung eingegangen bin, kann ich meiner Exfrau natürlich nicht zum Vorwurf machen. Ich wüsste einfach gerne, wie angesichts unserer ganz unterschiedlichen Einkommensverhältnisse, diese Sache vom Gesuchtspunkt des nachehelichen Unterhalts zu bewerten ist, falls das der passende Begriff ist.
Vielen Dank !
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Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke für Ihre Anfrage.
Sie haben nicht konkret angegeben, ob Unterhaltszahlungen auf den nachehelichen Unterhalt geleistet werden. Nach Ihren Angaben gehe ich davon nicht aus. Nacheheliche Unterhaltsansprüche komme nur in Betracht, wenn die Unterhaltskette nicht unterbrochen ist. Es muss also fortlaufend ab Rechtskraft der Scheidung ein Unterhaltsanspruch bestehen. Hier kann es sich allenfalls um einen Anspruch auf Aufstockungsunterhalt handeln. Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie aber bis zur Trennung oder bis kurz zuvor, ein gut bezahlten Angestellten Job gehabt. Anders herum, wenn bisher kein nachehelicher Unterhalt geltend gemacht worden ist, kann dieser auch nicht rückwirkend gefordert werden unmittelbar wahrscheinlich gerade auch nicht für die Zukunft. Rein formal sind sie natürlich auch für ihren 15-jährigen Sohn unterhaltspflichtig, da dieser im Haushalt der Kindesmutter lebt. Es kommt hier allein auf den Schwerpunkt der Betreuung an. Dass Ihre Exfrau das Kindergeld bezieht ist von daher auch korrekt. Um ihre Frage völlig umfassend beantworten zu können, müsste man auch genauere Informationen haben. Insbesondere wäre wichtig, seit wann Ihre Frau deutlich mehr als die verdient, ob sie also bereits während der Ehe ein derart hohes Einkommen hatte. Das Einkommen des neuen Mannes spielt ganz grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist das eine lückenlose Unterhaltskette vorgelegen hat, das kann bei Ihnen durchaus der Fall gewesen sein, weil sie nach ihren Angaben schon im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung deutlich weniger verdienten es Ihre Frau. Sie könnten dann ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB haben. Man müsste klären welches Einkommen die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat.
Bei den Steuern ist es so, dass grundsätzlich beide Ehegatten die Verpflichtung haben die für beide Seiten günstigste Steuerklassenkombination im Trennungsjahr zu wählen. Im Trennungsjahr kann die Zusammenveranlagung noch bestehen bleiben. Es ist daher meistens günstiger, wenn man sich im Jahr der Trennung Zusammenveranlagung lässt und erst im Folgejahr die getrennte Veranlagung wählt. Dass sie sich einer Steuernachzahlung beteiligen müssen ist völlig richtig. Die Rechtsprechung hierzu ist allerdings komplex. Man muss steuerlich heraus rechnen aus wessen Einkommen die Nachzahlung genau beruht, d. h. wer welche Anteile an einer Nachzahlung oder Erstattung hat. In diesem Verhältnis wäre dann die Nachzahlung aufzuteilen. Hierfür muss man unter anderem fiktiv getrennt veranlagen. Letztlich müsste ein Steuerberater die verschiedenen Anteile ausrechnen. Dass Sie Ihrer Exfrau den kompletten Nachzahlungsbetrag erstatten ist rechtlich nicht geschuldet. Problem wäre nur wenn Sie bereits eine verbindliche Vereinbarung mit ihr getroffen hätten.
Die Steuernachzahlung wird natürlich auch beim Unterhalt berücksichtigt. Je nachdem wer die Steuer zahlt verringert sich natürlich das Einkommen um die Steuernachzahlung. Es kommt dabei nur auf das Jahr an in dem die Rückzahlung konkret anfällt. Es ist also nicht korrekt, wenn Ihre Frau Exfrau verlangt das die den Steuernachteil komplett ersetzen. Ob sie ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, müsste man wie gesagt anhand aller Details des Einzelfalles prüfen. Mehr kann ich leider anhand der Information nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht
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