Mieterwechsel wegen Scheidung
Fragestellung
Guten Tag. Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen. Jetzt ist es so, dass ich gerne in unserer Wohnung bleiben würde, die wir gemeinsam angemietet haben. Kann der Vermieter mich als Mieterin auch ablehnen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Sehr geehrte Ratsuchende,
der Wechsel der Vertragsparteien in einem Mietverhältnis, wie das Ausscheiden Ihres Mannes aus dem Mietvertrag kann in rechtlicher Hinsicht unterschiedliche vonstattengehen (z.B. Aufhebung alter Mietvertrag und Abschluss eines neuen Mietvertrages). Allen Lösungen ist gemeinsam, dass diese nur einvernehmlich vorgenommen werden. D.h. neben der Zustimmung Ihres Ehemanns benötigen Sie auch die Zustimmung des Vermieters.
Es gibt zwar einige Regelungen im Gesetz, die eine Zustimmung des Vermieters nicht voraussetzen, allerdings ist diesen Regelungen gemeinsam, dass diese den Tod eines Mieters voraussetzen. Diese Normen dienen laut Gesetzgeber dem Schutz des Lebensmittelpunkt des Ehegatten. Die Situation ist daher – auch ohne Todesfall – vergleichbar, dennoch geht die herrschende Auffassung davon aus, dass im Fall einer Scheidung die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, vgl. z.B. Urteil des LG Konstanz vom 15.09.2000, Az. 1 S 95/00 WM 2000, 675.
Der Vermieter kann die Zustimmung jedoch in diesem Fall nicht ohne Grund ablehnen, sondern nur aus billigenswerten Interessen. Es ist allerdings gemeinhin anerkannt und auch nachvollziehbar, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einem zuverlässigen und solventen Mieter hat. D.h. hier kommt es nun auf Ihre individuellen Verhältnisse an.
Weiter wären in einer solchen Abwägung auch weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen, wie z.B. das Vorhandensein von Kindern in der Wohnung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
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