Mieterin gekündigt - bleibt aber drin
Fragestellung
Guten Abend!
Wir haben unsere Mieterin im Oktober ordentlich gekündigt (3 Monate) leider zeichnet sich ab das sie nix hat und weiter wohnen bleibt.
Schreiben mit der Aufforderung die Wohnung zu verlassen/drohen Räumung an wird am 1.2 per Gerichtsvollzieher zugestellt.
Frage:
- streitwert ist 0 Euro da bis auf einen Monat alles bezahlt. Wie hoch sind die Gerichtskosten? Wie lange dauert das Verfahren, was würde die Räumung ca. Kosten? Kann man auch ohne Anwalt die Räumungsklage beantragen.
- der vermiete Parkplatz wie verhält es sich hier bei? Kann mit abschleppung der Parkplatz geräumt werden?
- falls Mieterin im Feburar weiterhin zahlt was tun?
- Mieterin kommt dem Schneeräum Dienst laut Mietvertrag nicht mehr nach.
Miete 560.- warm, seit August bekommen wir nur noch bar. Quittung nie ausgestellt.
Seit 1 Jahr wohnhaft. Kündigung würde persönlich mit Zeugen übergeben, da Mieterin keine Einschreiben oder Briefe annimmt!
Wie schätzen sie dem Fall ein?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
verlässt ein Mieter trotz ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung nicht, bleibt nur noch die Räumungsklage und anschließende Zwangsvollstrecklung durch den Gerichtsvollzieher.
Daraus ergeben sich folgende Antworten auf Ihre Fragen:
1.)
- streitwert ist 0 Euro da bis auf einen Monat alles bezahlt. Wie hoch sind die Gerichtskosten? Wie lange dauert das Verfahren, was würde die Räumung ca. Kosten?
Antwort:
Der Streitwert richtet sich nach dem Jahreswert der Miete, da es um Räumung geht. Er ist daher nach dem Gesetz nicht mit Null, sondern mit (12x560=) 6.720 € festzulegen.
Danach betragen die Gerichtskosten für das Verfahren 552 € und sind von Ihnen als Kläger vorab an das Gericht zu zahlen.
Das Verfahren kann von drei Monaten bis zu Jahren dauern. Das richtet sich danach, wie die Mieterin reagiert: Verteidigt sie sich gegen die Klage, geht sie ggfs. in Berufung und beantragt auch Vollstreckungsschutz (bis zu sechs Monaten wären sicherlich möglich), kommen schnell ein/zwei Jahre zusammen.
Seriös lässt es sich nicht näher einschränken.
Die Kosten der Räumung liegen derzeit - je nach Wongungsgröße - bei rund 3.000 - 5.000 € falls der Gerichtsvollzieher das Räumungsgut einlagern muss.
2.)
Kann man auch ohne Anwalt die Räumungsklage beantragen.
Antwort:
Ja, das ist möglich, da es sich um Wohnungsmiete handelt. Dann ist auch bei höherem Streitwert das Amtsgericht zuständig und dort könnten Sie - da kein Anwaltszwang - dann auch ohne Anwalt Klage erheben, müssen aber eben die oben genannten Gerichtsksoten vorauslagen.
2.)
der vermiete Parkplatz wie verhält es sich hier bei? Kann mit abschleppung der Parkplatz geräumt werden?
Antwort:
Nein; das ist so nicht möglich. Wurde er zusammen mit der Wohnung vermietet, ist das eine einheitliche Angelegenheit.
Wurde für den Platz ein gesonderter Mietvertrag vereinbart, ist auch insoweit die Herausgabe gerichtlich einzuklagen.
Beim Abschleppen machen Sie sich schadenersatzpflichtig.
4.)
falls Mieterin im Feburar weiterhin zahlt was tun?
Antwort:
Widersprechen Sie der Fortsetzung des Mietverhältnisses und teilen Sie mit, dass Sie Nutzungsausfall geltend machen. Darauf wären dann Zahlungen anzurechnen.
5.)
Mieterin kommt dem Schneeräum Dienst laut Mietvertrag nicht mehr nach.
Miete 560.- warm, seit August bekommen wir nur noch bar. Quittung nie ausgestellt.
Seit 1 Jahr wohnhaft. Kündigung würde persönlich mit Zeugen übergeben, da Mieterin keine Einschreiben oder Briefe annimmt!
Antwort:
Da das Mietverhältnis gekündigt ist, werden Sie die Räumpflicht wieder inne haben und müssen sich selbst darum kümmern.
Bei Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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