Miete ja oder nein
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo kurz zu meiner Situation meine Frau hat mich betrogen belogen und verlassen und zurzeit nimmt sie mich aus wie eine Weihnachtsgans.
Jetzt geht es darum meine Eltern haben 2 Häuser in dem wo sie wohnen und in dem wo wir seither mietfrei gewohnt haben.
Jetzt zieht mein Frau und die Kinder aus und meine Anwältin möchte wissen ob ein Mietvertrag für mich jetzt sinn macht um den Unterhalt ein wenig runter zu bekommen.
Mein Vater fürchtet aber sehr, steuerzahlungen wenn ich miete zahlen würde.
Hätten Sie einen Rat oder Tipp für uns?
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich vorweg:
Ob die von Ihnen zu zahlende Miete gem. Mietvertrag sich auf die Unterhaltszahlungen auswirken, kann ich Ihnen nicht beantworten. Dieses müsste allerdings Ihre Rechtsanwältin klären können, da diese Sie ja sicherlich auch in Unterhaltsfragen berät und vertritt.
Grundsätzlich wären Mieteinnahmen von Ihren Eltern zu besteuern, wenn diese Einnahmen Ihren Eltern tatsächlich zufließen, also von Ihnen auch an Ihre Eltern gezahlt werden. Im Einkommensteuerrecht gilt grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip. Das heißt, Einnahmen sind in dem Jahr anzusetzen, in dem über diese Einnahmen verfügt werden kann. Man könnte über Ihre Anwältin prüfen lassen, ob die Miete beim Unterhalt auch in Abzug gebracht werden kann, wenn die Miete durch Mietvertrag lediglich vereinbart wird, diese aber erst einmal tatsächlich nicht gezahlt wird.
Sollte das möglich sein, so bräuchten Ihre Eltern mangels Zufluss keine Einnahmen besteuern. Ob dann eine spätere Schenkung bzw. ein Erlass sinnvoll ist, müsste man dann gesondert prüfen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Bzw wenn sie das Geld in das Haus investieren würden in einen Ausbau oder sonst was .
Es geht darum nicht das ich z.b 200 Euro Unterhalt spare mein Vater aber paar tausend Euro Steuern zahlen muss.
Wenn Ihre Eltern Mieteinnahmen erzielen, können sie natürlich auch Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören insbesondere Abschreibungen auf die Immobilie oder Zinsaufwand und Reparaturen. Wenn allerdings ein Ausbau erfolgt, der zu etwas neuem führt (größere Räume, neue Räume), dann sind das keine sofort abziehbaren Werbungskosten, sondern nachträgliche Anschaffungskosten. Diese wiederum dürfen nur über 50 Jahre (!) verteilt werden (Abschreibungen). Reparaturen der vorhandenen Substanz sind wiederum sofort abzugsfähige Werbungskosten und mindern dann die Einkünfte entsprechend.