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Künstliche Intelligenz als abzurechnende Leistung für und von Ärzten

| Preis: 91 € | Medizinrecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Andreas Fischer

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine künstliche Intelligenz entwickelt, welche Ärzten bei der Krebserkennung unterstützen kann. Wir würden diese künstliche Intelligenz gerne Ärzten als Leistung anbieten.
Der Arzt kann über eine Weboberfläche die Werte seines Patienten eingeben und erhält innerhalb weniger Sekunden die Krebswahrscheinlichkeit. Für diese Abfrage wollen wir dem Arzt z.B. 10€ in Rechnung stellen. Der Arzt wiederum soll, wenn möglich, seinem Patienten z.B. 20€ in Rechnung stellen können. (siehe Schaubild im Anhang)
Ist so ein Modell möglich? Und wenn ja, muss die GOÄ berücksichtigt werden und welche Ziffer würde hierfür infrage kommen?
Vielen Dank

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Kommentare

1 Kommentar
Andreas Fischer
PS: Ich habe meine Antwort und die Erörterungen noch etwas ausgefeilt - bitte das neuere "Update" verwenden.
05.06.2020 13:05 Uhr

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