Kündigungsfrist in der Probezeit
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 01.04.2018 bei meinem Arbeitgeber die Arbeit aufgenommen mit einer Probezeit von 6 Monaten. Diese läuft also zum 30.09.2018 aus.
Zur Kündigung während dieser Zeit steht im Arbeitsvertrag folgendes.
"Das Anstellungsverhältnis wird für 6 Monate auf Probe geschlossen. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden."
Nun zu meiner Frage.
Kann ich bis spätestens 30.09.2018 auf den 31.10.2018 kündigen? Oder greift hier die Kündigungsfrist mit 3 Monate zum Quartalsende, die nach Beendigung der Probezeit vereinbart ist?
Mit freundlichen Grüßen
O. R.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
die von Ihnen beabsichtigte Kündigung ist dann auch zum 31.10.2018 möglich, WENN die ordnungsgemäße Kündigungserklärung dem Arbeitgeber bis zum 29.09.2018 (der 30.09.ist ein Sonntag!) nachweisbar zugegangen ist.
Entscheidend ist der Zugang der Kündigung (also nicht der Ausspruch) beim Arbeitgeber.
Für die Frage, ob die Kündigung während der Probezeit erfolgt ist oder nicht, kommt es also allein daR.f an, wann dem Arbeitgeber diese ordungsgemäße Kündigungserklärung zugegangen ist. Ist das innerhalb der Probezeit, gilt auch die für die Probezeit vereinbarte Kündigungsfrist.
Der spätere Beendigungszeitpunkt ist nicht entscheidend.
Als Kündigender sind Sie aber für den rechtzeitigen Zugang der ordnungsgemäßen Kündigungserklärung beweispflichtig:
Dabei müssen Sie bedenken, dass der 30.09.2018 ein Sonntag ist. Werfen Sie die Kündigungserklärung also erst am Sonntag ein, wird es zu spät sein, da der Sonntag nicht mitzählt.
Daher sollte die Kündigungserklärung -nachweisbar - zu den üblichen Geschäftszeiten des Arbeitgebers vorher zugegangen sein, also am 28.09. bzw. 29.09., wenn der Samstag ein normaler Arbeitstag sein sollte.
Da Sie sich den Zugang unbedingt quittieren lassen sollten, sollten Sie auch das bei der Fristberchnung bedenken, so dass ich von einem "Fristenkamikaze" dringend abraten würde und die Kündigung rechtzeitig in der letzten Septemberwoche dem Arbeitgeber übergeben würde.
Bei Rückfragen stehe ich zur Verfügung-
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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