Kündigung wegen Eigenbedarf, selbst erstellte Kündigung prüfen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
anbei sende ich Ihnen ein Kündigungsschreiben, welches ich mit Hilfe von online Ratgebern erstellt habe um dem Mieter meiner am 19.10.2017 gekauft ETW auf Eigenbedarf zu kündigen. Der Mieter ist bereits seit 33 Jahren Mieter der Wohnung, über 75 Jahre alt und bewohnt die Wohnung alleine.
Meine Frage bezieht sich grundsätzlich auf die Korrektheit und Formalität des Schreibens besonders die gesetzestextlichen Passagen und die selbstgeschriebene Begründung, da bei einem Fehler des Schreibens, der Mieter vermutlich erst in 10 Monaten reagiert und somit sehr viel Zeit vergeudet werden würde.
Mit freundlichen Grüßen
Philip Noller
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Mit bester Empfehlung 5 Sterne.
MfG
Schulte
Danke für das angenehme Telefonat von eben. Schön, dass ich helfen konnte. Über eine Bewertung würde ich mich freuen.
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt