Kündigung Probezeit
Fragestellung
Ich bin nach der Probezeit (6 Monate) von meinem Arbeitgeber gekündigt worden.
Seine Begründung: Ein Kollege behauptet ich hätte ihn tätlich angegriffen, was jedoch weder Stimmt noch bewiesen werden konnte.
Arbeitgeber, angebliches Opfer (Arbeitskollege) und ich wollten unter 6 Augen darüber Sprechen und die Sache aus der Welt schaffen. Jedoch durfte sich das „Opfer“ schon vorher beim Chef äußern ohne das ich anwesend war, noch mitbekommen habe, was er mit ihm besprochen hat.
Bei einem Mitarbeitertreffen hat er der Chef es jedoch so hingestellt, als wäre ich klar schuld und forderte mich auf mich entweder mit dem „Opfer“ zu Vertragen oder zu kündigen.
Habe das etwas emotional reagiert und habe die Sitzung verlassen mit den Worten: „Er könne jemanden anderen verarschen!“.
Daraufhin habe ich eine Kündigung mit 6 Wochen Frist erhalten.
Bin dagegen vor Gericht vorgegangen. Der Richter fragte die Anwältin meines Arbeitgebers, ob sie eine schriftliche Kündigung von meiner Seite erhalten habe? Sie: „Nein“ und wollte die Kündigung damit Begründen, dass ich den Arbeitskollegen angeblich geschlagen habe und mich mit mehreren Mitarbeitern angeblich nicht verstehe. Sie konnte nichts davon nachweisen, da es auch keine Abmahnungen davor gab. Der Richter sah das genauso und fragte mich, ob ich wieder dort arbeiten möchte? Ich war eher dagegen. Dann fragte er sie nach einer Abfindung, die Anwältin jedoch hatte vom Arbeitgeber nichts vorliegen. Der Richter hat dann was anhand meines Arbeitszeitrum (9 Monate) und mein Nettogehalt (1800€) eine Abfindung von 700€ ausgerechnet. Ich zum Anwalt: „Dann arbeite ich lieber wieder weiterhin dort!“
Jetzt habe ich einen zweiten Gerichtstermin (Güterverhandlung).
Zwischen der Kündigung (15.10.13) und dem ersten Gerichtstermin beim Arbeitsgericht (23.10.13) ist noch einiges vorgefallen. Da mein Arbeitgeber sich weigerte mir mein Geld pünktlich auszuzahlen. Ich rief ich Ihn persönlich an, um das Problem zu klären, jedoch war die Tonart von seiner Seite sehr unfreundlich, in dem er ganz frech fragte was ich denn will? Daraufhin sagte ich ihn, dass ich immer noch auf mein Geld warte und wenn er dies nicht auszahlt er Probleme bekommen würde? Er wiederrum, fragte mich, ob ich mit Prügel bedrohe, ich habe daraufhin geantwortet das dies nicht meine Art sei, sondern dass ich mit rechtlichen Schritte ihm Problem bereiten werde (Polizei, Anwalt, Gericht). Das Gespräch endete dann.
3 Tage Später rief ich ihn noch mal an, jedoch legte er einfach auf mit der Begründung, er würde nur dann mit mir sprechen, wenn er mich anruft.
Das Arbeitsverhältnis zwischen mir und meinem Arbeitgeber ist kaputt gegangen wegen einer Arbeitskollegin, die mich zu unrecht beschuldigte hat. Ich habe dann einen Fehler begangen und habe dieser Arbeitskollegin per Whatsapp ein Foto geschickt, wo ein Affe den Mittelfinger zeigt mit folgender Beschriftung: Einmal für dich (damit meinte ich die Arbeitskollegin) und einmal für Herrn X (Namen will ich jetzt nicht erwähnen, damit war ich mein Chef gemeint). Sie hat natürlich nicht drauf geantwortet.
Mein Frage:
1. Der Fall zwischen Kündigung und Gerichtstermin (Whatsapp-Nachricht an Arbeitskollegin + verbale Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber) wurde von der Anwältin meines Arbeitgebers vor Gericht nicht erwähnt. Könnte Sie das als Grund in der zweiten Gerichtsverhandlung gegen mich verwenden? Falls, ja? Was könnte ich zur meiner Verteidigung sagen?
2. Zählen Whatsapp-Nachrichten als Beweismittel?
3. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Weihnachtsgeld. Wenn die anderen Mitarbeiter jedoch Weihnachtsgeld erhalten, obwohl es nicht im Vertrag steht, habe ich dann ebenfalls zumindest anteillig das Recht auf Weihnachtsgeld?
4. Würdet ihr mir raten einen Anwalt (bin leider nicht Rechtschutzversichert) mit ins Boot zu holen?
5. Wie hoch ist meine Chance, dass ich als Gewinner herausgehe? Zu beachten ist, dass der Richter im ersten Gerichtstermin klar auf meiner Seite war, wenn man das so bezeichnen darf/kann?
6. Welche Summe könnte ich als Abfindung verlangen, wenn der Chef mich unbedingt los werden will, aber nicht das Recht dazu hat? Zu beachten ist, dass mein Arbeitgeber mehr Geld als genug hat und Geld für Ihn auch keine Rolle spielt. Zudem weiß ich, dass er eine Frau im Büro Sexuell belästigt, weil ich einen sehr guten Draht zur Ihr habe. Er weiß auch das ich bescheid weiß und, dass ist eigentlich der Hauptgrund warum er mich unbedingt los werden wollte bzw. will!
Danke und Sorry für die Rechtschreibung;)
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Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne komme ich auf die Anfrage zurück.
1. Es gibt keine zwei Gütetermine, man kann aber den 1. Termin abbrechen, wenn etwa Unterlagen fehlen und dann einen zweiten Termin ansetzen.
Wenn ich Sie richtig verstehe, dann hat der AG Sie fristgerecht gekündigt.
Das Telefonat mit dem AG sehe ich gar nicht als Problem. Der AG ist im Prozess kein Zeuge. Ihre Äußerungen waren auch nicht dergestalt, als dass sich daraus ein Problem ergeben könnte.
Das Bild mit dem Affen muss man als Beleidigung auffassen. Dies kann schon ein Problem sein, weil Beleidigungen von Kollegen oder gar dem Chef ein arbeitsrechtliches Fehlverhalten darstellen. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Ich gehe davon aus, dass die Whatsapp Nachricht nicht für jeden sichtbar war. Das relativiert die Sache etwas. Für eine verhaltensbedingte Kündigung würde Ihr Verhalten wohl noch nicht reichen, hier wäre eine Abmahnung angebracht. Man muss auch sehen, dass Sie sich in einer angespannten Lage befinden. Mit der bisherigen Kündigung hat dieser Sachverhalt aber nichts zu tun, der AG müsste schon deswegen eine 2. Kündigung aussprechen.
2. Generell ja, hier kann der Richter die Nachricht in Augenschein nehmen.
3. Hier müsste man den Sachverhalt weiter aufklären und Ihren Vertrag genau kennen. Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gilt aber, dass der AG bei begünstigenden Maßnahmen, wie Sonderzahlungen, keinen Arbeitnehmer willkürlich schlechter behandeln darf als andere vergleichbare Arbeitnehmer. Bekommen alle AN Weihnachtsgeld, dann haben auch Sie einen Anspruch.
4. Dazu würde ich dringend raten. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
5. In der Güteverhandlung kann das Gericht immer nur eine erste Einschätzung abgeben. Der AG muss die Gründe der Kündigung darlegen und beweisen. Um hier eine endgültige Meinung zu äußern, müsste ich mehr Fakten kennen. Ich sehe Ihre Aussichten aber positiv. Wenn der Angriff nicht bewiesen werden kann (Zeugen?), dann geht das zu Lasten des AG. Selbst wenn es so gewesen wäre, muss man eine Wertung und eine Interessenabwägung vornehmen. Es wird also in der Kammerverhandlung, sollte es dazu kommen, auch auf die Aussage des "Opfers" ankommen. Generell sehe ich aber Ihre Chancen besser.
6. Die Regelabfindung beträgt eine halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Das kann man dann auch genau auf Monate ausrechnen. Dies ist aber nur eine Richtschnur und nicht bindend. Da Sie nur recht kurz beschäftigt sind, wird hier nicht sehr viel zu machen sein. Die Berechnung des Richters ist sicher richtig, auch wenn ich die Zahlen nicht kenne. Sie können natürlich etwas mehr verlangen, aber der Rahmen wird so sein. Eventuell lässt sich Ihr AG die Beendigung ja etwas mehr kosten, zumal Sie ja Kenntnis der geschilderten Dinge haben.
Sie sollten einen Anwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
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