Kündigung Probezeit
Fragestellung
Guten Tag
ich habe selber das Arbeitsverhältnis gekündigt nach 3 Monaten. Und habe 7 Tage Urlaub genommen.
Kann der Arbeitgeber den genommenen Urlaub Geldlich einfordern? Oder habe ich Anspruch auf diesen Urlaub ?
Denn mir wurde dieser Urlaub von der letzten Abrechnung Geldlich abgezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Köster
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich gehe davon aus, dass Ihnen laut Arbeitsvertrag mindestens 24 Werktage Urlaubsanspruch zustehen, so wie es die gesetzliche Regel ist, § 3 BUrlG.
Wenn Sie volle 3 Monate, also jeweils vom ersten bis zum letzten Tag des Monats, gearbeitet haben, dann steht Ihnen für jeden (vollen) Monat ein anteiliger Urlaub von 2 Tagen (24 Tage /12) zu (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Dies wären bei 3 Monaten 6 Urlaubstage.
Sollte Ihr Arbeitsvertrag eine Regelung erhalten, wonach Ihnen mehr als der Mindesturlaub von 24 Werktagen zusteht, dann würde sich auch ein höherer monatlich anteiliger Urlaubsanspruch ergeben. Wenn Sie mir die Anzahl der Urlaubstage mitteilen, kann ich Ihnen dies gerne noch ausrechnen.
Da Sie, wie beschrieben, mindestens 6 Urlaubstage hatten (allerdings vorausgesetzt, Sie haben volle Monate gearbeitet), dann standen Ihnen 6 Tage zu und somit durfte maximal 1 Tag in Abzug gebracht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage wurde vollumfänglich beantwortet. Gern können Sie mir den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung zur Verfügung stellen, um eine weitere Prüfung vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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Ich habe 30 Tage Urlaub im Vertrag stehen.
Das bedeutet also laut Ihrer Antwort, dass ich Anspruch auf diesen Urlaub habe auch bei eigen Kündigung, und der Arbeitgeber mir diesen geldlich nicht abziehen kann ?
Ich habe bereits im Vorfeld via Paypal bezahlt
in dem Fall haben Sie 2,5 Tage Urlaub pro Monat bzw. 7,5 Tage für die 3 (vollen) Monate (30/12x3). Der Arbeitgeber darf also nichts abziehen !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
die Probezeit spielt keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass