Krankenversicherungsbeiträge bei nebenberuflicher Tätigkeit
Fragestellung
Nebenberuflich bin ich gewerblich tätig.
Von der Rentenversicherung bin vom Beitrag befreit ( Schreiben Rentenversicherung liegt vor) weil ich für mehrerer Arbeitgeber arbeite und nicht mehr als 5-6 Stunden in der Woche
tätig bin. Gilt dies auch für die Krankversicherungsbeitträge.Bin ab 01.10. in Rente
meinen Lebensunterhalt bestreite ich von meiner Rente.Ist dies richtig.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hat leider keine Auswirkungen auf die Krankenversicherung.
Für die Krankenversicherung gelten andere Regelungen.
Wenn Sie als Renter nebenberufliche selbständig bleiben, führen Ihre gesamten Einkünfte aus Ihrer selbständigen Tätigkeit auch zu einer Beitragsverpflichtung.
Sie würden dann, wenn Sie als Rentner in der KVdR pflichtversichert sind, zusätzlich noch den Beitragssatz aus Ihrem nebenberuflichen Einkommen zahlen müssen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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und Pflegeversicherung ?
einen monatlichen Freibetrag gibt es leider nicht.
Sie werden je nach Ihren Einkünften vermutlich den Mindestbetrag zahlen. Das muss natürlich dann konkret geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle