Klausel Kündigungsfrist
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
in meinem Arbeitsvertrag unter Punkt 10.3 (siehe Datei) geht es u.a. um eine verlängerte Kündigungsfrist von Seiten des Arbeitgebers und -nehmers. Hier wird sich auf "anzuwendende Vorschriften" bezogen.
Dazu sollten Sie wissen, dass es in unserer Branche zwar einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag gibt, dieser jedoch nur für gewerbliche Mitarbeiter greift. Im Tarifvertrag sind verlängerte Kündigungsfristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber geregelt.
Meine Frage ist dahingehend, ob sich durch den Begriff "Vorschriften" auf den Tarifvertrag bezogen wird oder trotzdem auf die gesetzlichen Kündigungsfristen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Der Arbeitsvertrag verweist in Ziffer 10.3 Abs. 2 auf die gesetzlichen Vorschriften. Hier ist § 622 Abs. 2 BGB gemeint, der mit zunehmender Betriebszugehörigkeit eine längere Kündigungsfrist für den Arbeitgeber vorsieht. Die Verlängerung der Kündigungsfrist kann durch eine arbeitsvertragliche Regelungen auch für den Arbeitnehmer gelten.
2. Die in Abs. 2, Satz verwendete Begriffleichkeit "anzuwendende Vorschriften" bezieht sich hierbei auf Abs. 2, Satz 1 "gesetzliche Kündigungsfristen". Mit den anzuwenden Vorschriften ist nach meinem Verständnis kein Tarifvertrag gemeint.
3. Zwar kann auch in einem Arbeitsvertrag auf tarifvertragliche Regelung verwiesen werden und diese zur Anwendung kommen, jedoch ist es erforderlich, dass dieser Tarifvertrag dann auch im Arbeitsvertrag benannt wird. Die Geltung eines Tarifvertrages kraft einzelvertraglicher Vereinbarung bedarf daher eine ausdrückliche Bezugnahme.
4. Alleine der Verweis auf anzuwendende Vorschrift, welche im Kontext die gesetzlichen Vorschriften meint, reicht ohne Angabe des Tarifvertrages nicht aus.
5. Der Begriff "Vorschriften" bezieht sich danach auf die gesetzlichen Kündigungsvorschriften und nicht auf einen Tarifvertrag.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen ersten Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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