Kein schriftlicher Arbeitsvertrag
Fragestellung
Ich hatte einen Mitarbeiter für eine befristete Beschäftigung bis zum 31.10. eingestellt. Er ist auch bei der Sozialversicherung etc. zu diesem Zeitpunkt wieder abgemeldet worden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht geschlossen. Jetzt behauptet der ehemalige Mitarbeiter, daß es diese Befristung nicht gegeben habe, sondern er einen unbefristeten Arbeitsvertrag hätte. Wie ist die Beweislast? Hat der Mitarbeiter weiterhin ein Arbeitsverhältnis? Sollte ich sicherheitshalber "hilfsweise" kündigen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Absatz 4 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) zu Ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform.
Das bedeutet für Sie, dass der Arbeitsvertrag wirksam ist, aber eben nicht die Befristungsabrede. Es handelt sich insoweit um einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Diesen Vertrag können Sie unter Berücksichtigung der Regelung in § 622 Absatz 2 BGB ordentlich kündigen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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