Kaution wird nicht erstattet.
Fragestellung
Unsere Firma hat das alte Büro zum Ende Juni 2014 gekündigt. Die Übergabe ist stattgefunden und es wurden keine Mängel fesgestellt. Die Kaution ist bis heite noch nicht an uns zurücküberwiesen. Jegliche Telefonanfragen sind gescheitert. Wie komme ich an das Geld wieder?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
letztlich werden Sie bei so einem Verhalten des früheren Vermieters nur mittels Gerichtsverfahren die Kaution plus Zinsen (sofern im Gewerbemietvertrag vereinbart) die Kaution bekommen können.
Dieses kann durch ein Mahnverfahren oder durch ein Klageverfahren geschehen.
Ein Mahnverfahren ist kostengünstiger und schneller. Sollte aber ein Widerspruch zu erwarten sein, gehen diese Vorteile verloren. Ein Mahnverfahren ist daher dann sinnvoll, wenn nicht mit Widerspruch zu rechnen ist.
Dazu ist wichtig zu erfahren, warum die Telefonanfragen gescheitert sind:
Sollte der Vermieter gar nicht zu erreichen sein, würde sich das Mahnverfahren anbieten
Sollte der Vermieter Zahlung verweigert haben, ist mit Widerspruch im Mahnverfahren zu rechnen und dann sollte gleich eine Klage erhoben werden.
Allerdings sollten Sie vorab zu Beweiszwecken den Vermieter SCHRIFTLICH zur Zahlung mit einer Frist von 10 Tagen auffordern und erst danach das gerichtliche Verfahren einleiten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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Wir haben mehrmals mit dem Vermieter telefoniert, es hieß immer, dass unser Anliegen an der zuständigen Person weitergeleitet wird. Ist aber nicht passiert, auch nicht nach 7-8 Anrufe. Danach war mein Kollege vor Ort um das Sachverhalt zu klären. Es wurde ihm versichert, dass wir das Geld schnellstmöglich bekommen, Firmenkontodaten etc. wurde zur Sicherheit abgeglichen. Wieder ist nichts passiert. Ich habe eine Zahlungsaufforderung/Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen geschickt, Nichts ist passiert. Für mich ist die entscheidende Frage, wer die Kosten für Anwalt trägt und ggf. wie hoch diese sein werden. Die Höhe der Kaution ist ca.500€ und vielleicht ist es wirtschaftlicher den Betrag abzuschreiben. Was kostet denn ein Mahnverfahren?
Vielen Dank und mit freundlichen grüssen,
K.E.
sofern Sie das Mahnverfahren selbst machen, liegen die Gerichtskosten ohne Widerspruch bei 32 €.
Ich denke also schon, dass es sich lohnen wird. Zudem würde ich so etwas sowieso nicht durchgehen lassen.
Da Sie schon schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben, liegt rechtlich ein Verzug vor, so dass der Vermieter Ihnen allen Verzugsschaden zu ersetzen hat, also auch Rechtsanwaltskosten.
ABER: Als Auftraggeber haften Sie vorrangig für diese KOsten und müssen zunächst zahlen. Sie haben dann aber eben den Regreßanspruck gegen den Vermieter. Ich bei dem aber vielleicht nichts zu holen, bleiben Sie auf den Kosten (auch Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 85 Eur) sitzen.
Ich würde Ihnen raten, einen Mahnbescheid selbst zu machen. Den verhältnismäßig geringen Betrag sollten Sie riskieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg