Kauf einer Haushälfte
Fragestellung
Hallo,
wir sind dabei eine Haushälfte zu kaufen.
Finanzierung eines Teils des Geldes läuft über die Bank.
Von dieser habe ich nun eine Liste bekommen, in denen
steht was noch zu erledigen ist bis Sie auszahlen.
1. Freistellungserklärung der Bank des Verkäufers. ( Wird meines wissens nach erst nach Geldeingang gezahlt??).
2. Grundbuchnachricht das die Bank eingetragen ist
3. Mitteilung der Fälligkeit des Geldes vom Notar.
Frage ist nun wie das funktioniert? Keine Zahlung ohne Freistellungsauftrag, keine Freistellung ohne Bezahlung:
Mit freundlichen Grüßen
P.S. : Für eine Antwort ohne Fachchinesisch wäre ich sehr dankbar!!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ein Verkäufer und Bauträger darf nach Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung erst dann eine Zahlung von Ihnen als Käufer (oder z. T. über Ihre Bank) annehmen, wenn seine Bank eine sog. Freistellungserklärung gestellt hat.
Da der Bauträger/Verkäufer nämlich für sein Bauvorhaben Vermögenswerte des Käufers verwendet, unterliegt er nach der o. g. Verordnung besonderen Sicherungspflichten, zu denen die Freistellung des Vertragsobjektes von allen Grundpfandrechten (insbes. Grundschulden und Hypotheken als Kreditsicherungsmittel) gehört.
Die Freistellungserklärung der Bank des Bauträgers verpflichtet sich, auf Ihre Kreditsicherheit zu verzichten und die Immobilie aus der Grundschuld z. B., dem Grundpfandrecht, zu entlassen.
Erwerben Sie eine Immobilie bereits während diese erst gebaut wird, dann müssen Sie vor der Fertigstellung Teilzahlungen je nach Bauabschnitt leisten, was vertraglich so vorgesehen ist. Diese Zahlungen darf der Bauträger zu Ihrem Schutz nur entgegennehmen, wenn seine Bank durch die Ausstellung einer Freistellungserklärung sicherstellt, dass Ihre Wohnung NACH der Erstattung des vollen Kaufpreises von der Grundschuld freigestellt wird, was also die Reihenfolge derart darstellt.
Das ist somit schon in Ordnung, Sie können das aber einfach mit dem Bauträger/Notar besprechen; es ist letztlich nur ein Formakt.
Gleiches gilt für den Grundbucheintrag, was über den Notar läuft, wie auch die Mitteilung der Fälligkeit des Geldes vom Notar.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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