Kauf einer Eigentumswohung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter
Um eine heute besichtigte Wohnung zu blocken
müssten wir beigefügte Kaufpreisvereinbarung unterzeichnen.
Bitte teilen Sie uns mit welche Konsequenzen / Pflichten eine solche Vereinbarung
für uns bedeutet
Mit freundlichen Grüßen
Hildebert Lehmann
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank füre Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Die Kaufpreisvereinbarung verpflichtet Sie nicht zum Kauf der angeführten Immobilie´. Eine solche Verpflichtung kann nur notariell erfolgen.
Allerdings erteilen Sie dem Makler die Vollmacht einen Notar mit der Erstellung eines Kaufvertrages zu beauftragen. Die vollständige Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs löst die doppelte Höchstgebühr aus, § 92, Abs. 2 GNotKG. Hieran ändert es nichts daran, wenn die eigentliche Burkundung nicht stattfindet. Dies erhöht den Druck zum Abschluss eines Kaufvertrages.
D.h. mit dieser Kaufpreisvereinbarung besteht daher ein finanzielles Risiko in Höhe der Notargebühren.
2. Die Maklergebühr fällt nicht an, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Allenfalls kann der Notar seine Aufwendung erstattet verlangen.
3. Um das Kostenrisiko zu minimieren, sollten Sie sich die Beauftragung eines Notars entweder selbst vorbehalten oder sich aber eine Widerrufsmöglichkeit für die Kaufpreisvereinbarung einräumen lassen. Bei letzterem kann aber nach Ablauf der Widerrufsfrist durch Beauftragung eines Notars Kosten anfallen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen. Bei Rückfragen stehe ich weiterin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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