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Kategorisierung/Verbuchung von Umsätzen

| Preis: 28 € | Gewinn- und Verlustrechnung
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen

Sehr geehrter Herr Christiansen,

ich bin Unternehmerin (Einzelunternehmen) und erledige meine Buchhaltung komplett selbstständig mithilfe des Kontenrahmens SKR 03. Nun sind in der Vergangenheit immer mal wieder Unsicherheiten bezüglich der korrekten Verbuchung folgender Umsätze aufgetreten:



KFZ-KOSTEN (Fahrzeug zählt zum Betriebsvermögen)

a) Autowäsche
b) Flasche Scheibenwaschkonzentrat
c) Flasche Motoröl
d) Scheibenwischer
e) Fuß-/Kofferraummatten
f) Reifenwechsel mit -einlagerung

1.1. Was davon sind "Laufende Kfz-Betriebskosten" und was "Sonstige Kfz-Kosten"?

1.2. Werden die Kosten einer Inspektion/Wartung unter "Kfz-Reparaturen" verbucht? Wenn nein, wo dann?



REISEKOSTEN

einige Reisekosten-Formulare beinhalten die Angabe, dass die Abrechnung der Fahrtkosten in der Gewinnermittlung erfolgt, wenn der Pkw zum Betriebsvermögen zählt.

2.1. Heißt das, dass ich die Tankbelege so wie sonst auch unter "Laufende Kfz-Betriebskosten" verbuche? Wenn ja, wie sieht es dann mit den restlichen Kosten für

a) Autowäsche
b) Flasche Scheibenwaschkonzentrat
c) Parken

aus, die während einer Geschäftsreise im Zusammenhang mit dem zum Betriebsvermögen zählenden Kfz entstehen?

2.2. Werden diese unter Reisenebenkosten (Konto 4676) oder auf den entsprechenden Konten für Fahrzeugkosten (Konto 4500 bis 4595) verbucht?

2.3. Wie verfahre ich außerdem mit auf Reisen erstellten Kopien? Ist das Konto 4676 oder 4930 dafür passender?


Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Hilfe!


Es grüßt Sie freundlich

J. R.

Guten Morgen und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert. Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

1.1. Was davon sind "Laufende Kfz-Betriebskosten" und was "Sonstige Kfz-Kosten"?
 

a) Autowäsche Sonstige Kfz-Kosten
b) Flasche Scheibenwaschkonzentrat Sonstige Kfz-Kosten
c) Flasche Motoröl Laufende Kfz-Kosten / alternativ: Kfz-Reparaturen (auch wenn es nur so etwas wie Instandhaltung ist
d) Scheibenwischer Siehe c)
e) Fuß-/Kofferraummatten Sonstige Kfz-Kosten
f) Reifenwechsel mit -einlagerung Dieses würde ich unter Kfz-Reparaturen buchen. Man kann es aber auch als Sonstige Kosten behandeln.
 

1.2. Werden die Kosten einer Inspektion/Wartung unter "Kfz-Reparaturen" verbucht? Wenn nein, wo dann?
Ja, diese Kosten buchen Sie unter Kfz-Reparaturen.

2.1. Heißt das, dass ich die Tankbelege so wie sonst auch unter "Laufende Kfz-Betriebskosten" verbuche? Wenn ja, wie sieht es dann mit den restlichen Kosten für

a) Autowäsche
b) Flasche Scheibenwaschkonzentrat
c) Parken

aus, die während einer Geschäftsreise im Zusammenhang mit dem zum Betriebsvermögen zählenden Kfz entstehen?

Sämtliche Kosten werden analog zu 1. wie Kfz-Kosten verbucht und nicht unter Reisekosten. Die genannten Kosten könnten Sie unter Sonstige Kfz-Kosten verbuchen. Tankbelege werden unter laufende Kfz-Kosten verbucht.

2.2. Werden diese unter Reisenebenkosten (Konto 4676) oder auf den entsprechenden Konten für Fahrzeugkosten (Konto 4500 bis 4595) verbucht?

Siehe 2.1

2.3. Wie verfahre ich außerdem mit auf Reisen erstellten Kopien? Ist das Konto 4676 oder 4930 dafür passender?

Verwenden Sie hier bitte das Konto 4930.

Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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